Liebe Freundinnen und Freunde der FDP Goslar,
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die nachstehenden Fragen der FDP-Ratsfraktion zu überprüfen bzw. zu beantworten. Es geht uns nicht darum, dass die Ehefrau des OB den Dienstwagen im Notfall / Einzelfall nicht benutzen darf. Nach Meldungen aus der Bürgerschaft wurde jedoch der von den Bürgern der Stadt finanzierte Dienstwagen regelmäßig für Privatfahrten zur Arbeitsstelle der Ehefrau, zum Kindergarten oder andere Privatfahrten von dienstfremden Familienangehörigen benutzt, obwohl sich nach dem Pressebericht in der Familie des Oberbürgermeisters vier private PKW´s befinden sollen.
Auf einer dieser privaten Fahrten geschah dann auch der Unfall, den die Kommunalversicherung der Stadt bezahlt hat. Der Rat hatte jedoch, angelehnt an die Richtlinien des Landes zur PKW-Privatnutzung, diese nur für den Oberbürgermeister erlaubt. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der Mehrheit des Rates und dem Oberbürgermeisters. Um eine unsachliche Auseinandersetzung in der Presse zu begrenzen, haben wir die neutrale Aufklärung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Goslar beantragt.
Wir warten jetzt die sachliche Prüfung und die Ergebnisse ab. Allerdings sind wir nicht bereit, dass diese evtl. privaten Kosten grundsätzlich ungefragt von den Bürgern getragen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre FDP-Ratsfraktion Goslar
Ratsfraktion der Freien Demokraten im Rat der Stadt Goslar
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar
38640 Goslar, 22.06.2021
Antrag für den Verwaltungsausschuss am 13.07.2021 zum GZ-Bericht „Private Nutzung: Ein Auto, viele Fragen“ vom 19.06.2021
Hier: Prüfung durch das RPA, Goslar
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Junk,
wir beziehen uns auf den Bericht in der Goslarschen Zeitung über die private Nutzung des städtischen Dienstwagens durch dienstfremde Personen. Unsere Fraktion will im Vorwahlkampf die parteipolitischen Auseinandersetzungen begrenzen. Um eine objektive Beurteilung zu bekommen, stellen wir den Antrag, dass der Sachverhalt vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt transparent und neutral geprüft wird. Das Ergebnis soll zeitnah den Mitgliedern des Rates bekannt gegeben werden.
Wir bitten das RPA um sachliche Prüfung und Beantwortung der folgenden Fragen:
- In dem Ratsbeschluss vom 29.11.2011 zur Privatnutzung des Dienstwagens wird die Nutzung auf den Oberbürgermeister begrenzt. Außerdem wird in der Begründung auf die analoge Anwendung der Richtlinie über Dienstkraftfahr-zeuge in der Landesverwaltung (Kfz-Richtlinie) hingewiesen. Ist nach der gültigen Beschlusslage des Rates der Stadt Goslar eine Privatnutzung durch andere Personen als der Person des Oberbürgermeister, insbesondere durch die Ehefrau des Oberbürgermeisters, zulässig?
- Laut Pressebericht verweist der Oberbürgermeister auf den Leasingvertrag, der auch eine Nutzung durch andere, dienstfremde Personen, zulässt. Dieser Vertrag ist nur der Verwaltung bekannt. Ist die vom Rat beschlossene Regelung zur Privatnutzung des Dienstwagens für den Oberbürgermeister verbindlich, oder ist hinsichtlich der Privatnutzung des Pkw der Leasingvertrag maßgeblich?
- Sind in dem Fahrtenbuch sämtliche (Privat-)Fahrten mit konkreten Angaben der Person des Fahrers und des Nutzungszweckes nachprüfbar verzeichnet und abgerechnet worden?
- Nach den Kfz-Richtlinien des Landes, deren Anwendung der Rat beschlossen hat, sind von der Dienststelle die Eintragungen (einschl. Fahrtziel und Unterschrift des/der Fahrer/in) im Fahrtenbuch monatlich nachzuprüfen. Sind diese Daten nachprüfbar eingetragen worden und ist dieser Prüfzeitraum eingehalten worden? Welche Dienststelle der Stadt hat die Angaben geprüft? Gibt es darüber Aufzeichnungen?
- Nach dem Pressebericht wurde bei einer privaten Fahrt mit dem Dienstwagen durch die Ehefrau des OB ein erheblicher Unfallschaden mit dem Dienstwagen verursacht. Ist die kommunale Schadensausgleichsversicherung Kostenträger? Müssen die Kosten bei widerrechtlicher Nutzung vom Fahrer privat getragen werden? Wird von der Versicherung auch der Fremdschaden des Unfallgegners abdeckt? Wie hoch ist der entstandene Gesamtschaden? Besteht eine Regressmöglichkeit der kommunalen Schadensausgleichsversicherung bei unberechtigter Privatnutzung des Dienstwagens durch Dritte?
- Da das Fahrzeug durch den eingetretenen Unfallschaden offenbar einen deutlichen Wertverlust erlitten hat, stellt sich die Frage, wer kommt für die Wertminderung des Leasingfahrzeugs durch diesen Unfall auf? Bestehen Regressmöglichkeiten?
- Die Presse hat ebenfalls berichtet, dass wenige Tage danach der OB den Dienstwagen verbotswidrig nachts im absoluten Halteverbot auf dem Osterfeld abgestellt hat. Durch unbekannte Chaoten wurde, wie berichtet, ein weiterer größerer Schaden an dem Dienstfahrzeug verursacht. Nach der Richtlinie des Landes (7.3.) hat die Unterbringung des Dienstwagens bei der Dienststelle zu erfolgen. Ist dem OB deshalb eine Teilschuld bzw. Mithaftung anzurechnen, die er finanziell selbst zu tragen hat?
- Wie ist in der Verwaltung sichergestellt, dass der Dienstwagen der Stadt, wenn der OB das Fahrzeug nicht dienstlich nutzt, jedem anderen Verwaltungsmitarbeiter für dienstliche Zwecke zur Verfügung steht und wie oft wurde davon, gem. Eintragung im Fahrtenbuch, Gebrauch gemacht?
Wir bitten die Fraktionen des Rates um Unterstützung und evtl. Ergänzungen zu dem Antrag.
Mit freundlichen Grüssen
FDP-Ratsfraktion Goslar
Stephan Kahl Christian Rehse