Die Kultusministerkonferenz hat im März 2020 auf Empfehlung der UNESCO-Kommission die Aufnahme der Friedhofskultur in Deutschland in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Als Grund wird der vielfältige Wert der Friedhofskultur für unsere Gesellschaft, kulturell, sozial oder historisch, aber auch in Bezug auf Klima/Naturschutz, gesellschaftliche Integration oder nationale Identität genannt.
Betrachtet man jedoch die Realität auf den Goslarer Friedhöfen, so ist eine sehr unterschiedlliche Entwicklung festzustellen. Während sich besonders der Friedhof Hildesheimer Straße zu einer ansprechenden Parklandschaft mit vielen historischen Gräbern entwickelt hat, sind die Friedhöfe in den Stadtteilen in den letzten Jahren zu reinen Beerdigungsflächen degradiert. Aufgrund der hohen Kosten bei der Verlängerung der Nutzungszeiten sind fast alle historischen bzw. traditionellen Familiengräber nicht mehr verlängert und geräumt worden. Diese Friedhöfe bieten ein weitgehend eintöniges Bild aus Urnengrabstellen (Urnen-Reihen oder Rasengrab).
Dadurch verlieren besonders die städtischen Friedhöfe in den Stadtteilen Oker, Jerstedt und Hahnenklee im Laufe der Generationen das vielfältige kulturelle Geschichtsbild. Zwar ist der gesellschaftspolitische Wandel der Beerdigungskultur nur eingeschränkt beeinflußbar, jedoch sollte die Stadt nach Ansicht der Freien Demokraten im Rahmen der Friedhofssatzung die Gestaltung der Friedhöfe als Spiegelbild der Gesellschaftskultur erhalten. Aus diesem Grund hat die FDP zu diesen Themen eine grundsätziche Diskussion dazu begonnen und folgende Punkte zur Beratung gestellt:
- In den aufgeführten Kosten des zurzeit in der Erstellung befindlichen Jahresabschlusses 2019 zu den Friedhöfen Hildesheimer Straße, Feldstraße, Oker, Jerstedt und Hahnenklee werden die tatsächlichen örtlichen Kostenstrukturen der Einzelfriedhöfe aufgelistet und anschließend im Betriebsausschuss Betrebshof bewertet.
- Der bereits vorliegende Vorschlag der Friedhofsverwaltung zur Änderung der Friedhofsordnung in § 16 Familiengrabstätten wird wie folgt beschlossen:
(13) Bei mehrstelligen, teilbelegten Grabanlagen können freie Grabstellen unter Verzicht auf das dortige Nutzungsrecht zur Erhalt des Grabstättenensembels durch die Nutzungsberechtigten weiter ordnungsgemäß gepflegt und unterhalten werden, so lange auf den betreffenden Friedhöfen genügend sonstige Bestattungsflächen zur Verfügung stehen.
Bisher werden trotz des unterschiedlichen Pflegegrades und Gestaltung alle städtischen Friedhöfe mit gleichen Gebühren abgerechnet. Nur durch die von der FDP geforderten separtaten Jahresabrechnungen pro Friedhof, die es bisher nicht gibt, kann geprüft werden, ob diese einheitliche Regelung den betroffenen Bürgern gegenüber noch gerecht und zeitgemäß ist. Nach eingehender Beratung im Fachausschuss Betriebshof hat der Rat diesen FDP-Antrag in die neue Friedhofssatzung aufgenommen und beschlossen.
Die Friedhöfe der ehemaligen Gemeinde Vienenburg einschließllich der Stadtteile Lendge, Lochtum, Wiedelah, Weddingen und Immenrode sowie der Friedhof des Stadtteiles Hahndorf befinden sich in kirchlicher Bewirtschaftung, die in der Regel deutlich günstiger ist. Diese Friedhöfe unterliegen nicht der städtischen Friedhofssatzung.