FDP-Goslar
  • Facebook
  • Twitter
  • Start
  • FDP Aktuell – News
    • News
    • Ratsanfragen
  • Verband
    • Vorstand
    • Mandatsträger
    • Sitzungskalender
  • Mitmachen
    • Satzung
    • Mitglied werden
  • Kontakt / Anfahrt
  • Impressum & Co
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Menü Menü

Antrag für den Verwaltungsausschuss am 13.07.2021

Ratsanfragen

Ratsfraktion der Freien Demokraten im Rat der Stadt Goslar

 

 

Oberbürgermeister
Herrn Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar

                                  

38640 Goslar, 22.06.2021

 

Antrag für den Verwaltungsausschuss am 13.07.2021 zum GZ-Bericht „Private Nutzung: Ein Auto, viele Fragen“ vom 19.06.2021

Hier: Prüfung durch das RPA, Goslar

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Junk,

wir beziehen uns auf den Bericht in der Goslarschen Zeitung über die private Nutz-ung des städtischen Dienstwagens durch dienstfremde Personen. Unsere Fraktion  will im Vorwahlkampf die parteipolitischen Auseinandersetzungen begrenzen. Um eine objektive Beurteilung zu bekommen, stellen wir den Antrag, dass der Sachver-halt vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt transparent und neutral geprüft wird. Das Ergebnis soll zeitnah den Mitgliedern des Rates bekannt gegeben werden.

 

Wir bitten das RPA um sachliche Prüfung und Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In dem Ratsbeschluss vom 29.11.2011 zur Privatnutzung des Dienstwagens wird die Nutzung auf den Oberbürgermeister begrenzt. Außerdem wird in der Begründung auf die analoge Anwendung der Richtlinie über Dienstkraftfahr-zeuge in der Landesverwaltung (Kfz-Richtlinie) hingewiesen. Ist nach der gültigen Beschlusslage des Rates der Stadt Goslar eine Privatnutzung durch andere Personen als der Person des Oberbürgermeister, insbesondere durch die Ehefrau des Oberbürgermeisters, zulässig?
  2. Laut Pressebericht verweist der Oberbürgermeister auf den Leasingvertrag, der auch eine Nutzung durch andere, dienstfremde Personen, zulässt. Dieser Vertrag ist nur der Verwaltung bekannt. Ist die vom Rat beschlossene Regelung zur Privatnutzung des Dienstwagens für den Oberbürgermeister verbindlich, oder ist hinsichtlich der Privatnutzung des Pkw der Leasingvertrag maßgeblich?
  3. Sind in dem Fahrtenbuch sämtliche (Privat-)Fahrten mit konkreten Angaben der Person des Fahrers und des Nutzungszweckes nachprüfbar verzeichnet und abgerechnet worden?
  4. Nach den Kfz-Richtlinien des Landes, deren Anwendung der Rat beschlossen hat, sind von der Dienststelle die Eintragungen (einschl. Fahrtziel und Unter-schrift des/der Fahrer/in) im Fahrtenbuch monatlich nachzuprüfen. Sind diese Daten nachprüfbar eingetragen worden und ist dieser Prüfzeitraum einge-halten worden? Welche Dienststelle der Stadt hat die Angaben geprüft? Gibt es darüber Aufzeichnungen?
  5. Nach dem Pressebericht wurde bei einer privaten Fahrt mit dem Dienstwagen durch die Ehefrau des OB ein erheblicher Unfallschaden mit dem Dienstwagen verursacht. Ist die kommunale Schadensausgleichsversicherung Kostenträger? Müssen die Kosten bei widerrechtlicher Nutzung vom Fahrer privat getragen werden? Wird von der Versicherung auch der Fremdschaden des Unfallgegners abdeckt? Wie hoch ist der entstandene Gesamtschaden? Besteht eine Regressmöglichkeit der kommunalen Schadensausgleichsversicherung bei unberechtigter Privatnutzung des Dienstwagens durch Dritte?
  6. Da das Fahrzeug durch den eingetretenen Unfallschaden offenbar einen deutlichen Wertverlust erlitten hat, stellt sich die Frage, wer kommt für die Wertminderung des Leasingfahrzeugs durch diesen Unfall auf? Bestehen Regressmöglichkeiten?
  7. Die Presse hat ebenfalls berichtet, dass wenige Tage danach der OB den Dienstwagen verbotswidrig nachts im absoluten Halteverbot auf dem Osterfeld abgestellt hat. Durch unbekannte Chaoten wurde, wie berichtet, ein weiterer größerer Schaden an dem Dienstfahrzeug verursacht. Nach der Richtlinie des Landes (7.3.) hat die Unterbringung des Dienstwagens bei der Dienststelle zu erfolgen. Ist dem OB deshalb eine Teilschuld bzw. Mithaftung anzurechnen, die er finanziell selbst zu tragen hat?
  8. Wie ist in der Verwaltung sichergestellt, dass der Dienstwagen der Stadt, wenn der OB das Fahrzeug nicht dienstlich nutzt, jedem anderen Verwalt-ungsmitarbeiter für dienstliche Zwecke zur Verfügung steht und wie oft wurde davon, gem. Eintragung im Fahrtenbuch, Gebrauch gemacht?

Wir bitten die Fraktionen des Rates um Unterstützung und evtl. Ergänzungen zu dem  Antrag.

 

Mit freundlichen Grüssen
FDP-Ratsfraktion Goslar

Stephan Kahl   Christian Rehse

24. Juni 2021/von thadmin
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Per E-Mail teilen
Kürzlich
  • Die Zeiten ändern wir27. April 2022 - 6:23
  • FREIHAUS22. April 2022 - 6:31
  • Danke für Ihre Unterstützung30. März 2022 - 6:45
  • Entlastung der breiten Mitte – für bezahlbare Energie...25. März 2022 - 6:23
  • freibrief6. März 2022 - 11:29
Beliebt
  • Unser Angebot: Freiheit31. Dezember 2020 - 11:08
  • Kandidat für OB Wahl13. Januar 2021 - 9:40
  • Herzlichen Glückwunsch zum 75. Geburtstag8. Februar 2021 - 19:05
  • Ratsfraktion der Freien Demokraten Goslar6. April 2021 - 19:11
  • Der Protest ebbt nicht ab.1. Mai 2021 - 8:25
  • Startseite
  • FDP Aktuell – News
  • Vorstand
  • Mandatsträger
  • Mitmachen
  • Satzung
  • Kontakt / Anfahrt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)
FDP Ortsverband Goslar

Okerstraße 10
38640 Goslar

E-Mail: info@fdp-goslar.info
Tel.:+49 (0)5321 20352
©2021 - FDP Ortsverband Goslar - Enfold WordPress Theme by Kriesi
  • Facebook
  • Twitter
Stellungnahme zum offenen Brief der Ratsfraktionen der CDU, der Grünen, der... Schreiben an den Oberbürgermeister
Nach oben scrollen