BERICHT DER LANDESJÄGERSCHAFT NIEDERSACHSEN E.V. ZUM WOLFSMONITORING IM VIERTEN QUARTAL 2021
Raoul Reding, MSc.
Ein großer Dank geht an alle, die sich im Wolfsmonitoring in Niedersachsen engagieren. Vielen Dank an alle Wolfsberater, Melder und anderweitig involvierte Personen, ohne die eine solche Datensammlung nicht möglich wäre!
1. ANLASS UND ZIELSETZUNG
Deutschland ist nach über hundert Jahren wieder Wolfsland. Als ursprünglich heimische Art kehrt der Wolf (Canis lupus) aufgrund der europaweiten Unterschutzstellung wieder in sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet zurück. Nachdem in den neunziger Jahren die ersten Tiere von Polen nach Deutschland einwanderten, haben sich nachweislich innerhalb der letzten Jahre bis Ende April 2021 mindestens 157 Wolfsrudel, 27 Wolfspaare und 19 residente Einzeltiere (Abb. 1) in der Bundesrepublik etabliert.
Wölfe sind in Deutschland im Sinne der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL; Anhang II und IV) der Europäischen Union (EU) im Bundesnaturschutzgesetz (Kap. 5, Abschn. 3, § 44) als streng geschützte Art aufgeführt. Dieser Schutzstatus schließt jedwede Störung oder Beeinträchtigung der Tierart aus und bestraft Zuwiderhandlungen mit Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.
Durch die Unterschutzstellung können sich die Wölfe in Deutschland zurzeit auf natürliche Art und Weise ausbreiten. Dank ihres großen Ausbreitungspotentials, der hohen Anpassungsfähigkeit, sowie ihrer hohen Reproduktionsrate ist zu erwarten, dass diese Tierart in den nächsten Jahren die Mehrheit der deutschen Bundesländer sowie die angrenzenden Staaten wiederbesiedeln wird.
Die FFH-RL der EU hat als Ziel das Erreichen eines „günstigen Erhaltungszustand“ (GEHZ) für alle Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Der Deutsche Bundestag (2015) beschreibt, dass die Feststellung dieses Ziels durch die Mitgliedsstaaten erfolgt, diese müssen den Erhaltungszustand für alle Lebensräume und Arten die in den Anhängen I, II, IV und V aufgeführt sind überwachen – also ein Monitoring betreiben. Abhängig vom GEHZ und in Abstimmung mit den einzelnen Mitgliedsstaaten beschließt die Kommission der EU die jeweilige Anhangszugehörigkeit einzelner Lebensräume und Arten. Die Einschätzung des GEHZ erfolgt laut FFH-RL anhand der folgenden Parameter: Verbreitung, Population, Habitat und Zukunftsaussichten. Als räumliche Ebene werden die biogeografischen Regionen innerhalb der Mitgliedsstaaten herangezogen. In Deutschland ist demnach der GEHZ für 3 Regionen (atlantische, kontinentale und alpine Region) getrennt zu definieren und festzustellen. Die Bewertung der Parameter „Verbreitung“ und „Population“ beruht auf Referenz-, bzw. Schwellenwerten, diese sind durch die Mitgliedsstaaten zu definieren. Die Referenzwerte für den Parameter „Population“ werden aus den Leitlinien für Managementpläne von Großkarnivoren auf Populationsebene (Linnell et al. 2008) abgeleitet. Diese Leitlinien sind rechtlich nicht bindend, werden aber von der Kommission der EU als beste fachliche Grundlage verwendet. Der Parameter „Habitat“ wird durch Experteneinschätzungen bewertet und beruht auf der Qualität und der Größe des Habitats. Der Parameter „Zukunftsaussichten“ wird als günstig bewertet, wenn innerhalb von zwei Perioden des FFH-Berichts (1 Periode = 6 Jahre) davon auszugehen ist, dass der GEHZ erreicht werden kann.