In der guten Absicht die parteipolitische Auseinandersetzung um den Dienstwagen fair zu führen, hat die FDP-Ratsfraktion den Antrag auf eine neutrale und objektive Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) eingereicht. Dieser wurde einstimmig von allen Ratsfraktionen (Enthaltung der CDU) im VA zugestimmt. Der Vorgang ist nur durch einen Hinweis aus der Bürgerschaft bekannt geworden, da der OB der Politik die Vorgänge um den Dienstwagen verschwiegen hat. Das RPA ist dem Rat unmittelbar unterstellt und nur diesem verantwortlich.
Nun liegt dieser Prüfbericht seit 14 Tagen in der Verwaltung vor. In zwei langen Sitzungen hat das RPA und der Oberbürgermeister darüber beraten und dem GZ-Pressebericht nach zusätzliche Fragen erarbeitet. Die Ratsfraktionen als Auftraggeber und Vorgesetzte des RPA´s haben bis heute keinerlei Unterlagen oder Informationen über den festgestellten Sachverhalt bekommen. Die Ratsmitglieder können daher weder ergänzende Fragen stellen noch eine inhaltliche Beurteilung abgeben.
Lt. Presse hat das RPA festgestellt, dass die dauerhafte private Nutzung des Dienstwagens durch Frau Junk rechtswidrig war. Damit gehen auch die Unfallkosten zulasten des unrechtmäßigen Nutzers. Nach Ansicht von Christian Rehse, wäre Herr Dr. Junk wäre besser beraten gewesen, wenn er im VA mit offenen Karten den Sachverhalt dargestellt und die privat verursachten Kosten übernommen hätte. Aus Sicht der FDP wäre dadurch die ganze Angelegenheit ohne Auseinandersetzungen erledigt gewesen.
Stattdessen wurden die Reparaturkosten klammheimlich über den kommunalen Schadensausgleich der Stadt bezahlt. Die Aussage des RPA, dass damit der Stadtkasse kein Schaden entstanden wäre, ist zweideutig, da bekannter Weise alle Kosten dieses Schadensausgleiches ausschließlich von den Steuerzahlern der Mitgliedstädte entrichtet werden müssen. Es ist aus Sicht der FDP nicht hinzunehmen, wenn städtische Spitzenverdiener trotz des offensichtlichen persönlichen Fehlverhaltes den Goslarer Bürger ungefragt diese Kosten aufdrücken.
Die FDP-Ratsfraktion fordert, dass umgehend den Fraktionen des Rates der unveränderte RPA-Bericht auszuhändigen ist. Es entspricht nicht unserem Rechtsverständnis und der Fairnis, dass der persönlich betroffene Oberbürgermeister alle Möglichkeiten innerhalb der Verwaltung nutzen kann und den zur Kontrolle verpflichteten Ratsmitglieder die gleichzeitige Einsichtnahme in den Prüfungsbericht bis heute verweigert wird.