Antrag gem. der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Goslar
Hier: Hebesätze für die Neuberechnung der Grundsteuer
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Junk,
wir beziehen uns auf unseren Antrag vom 10.04.2019 zur Grundsteuerreform. Die Bundesregierung hat im Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes eine neue verfassungsgemäße, verkehrswertorientierte Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer vorgelegt, den Bundesländern aber Öffnungsklauseln in der Gestaltung eingeräumt.
In dem jetzt vorgelegten Grundsteuermodell soll in Niedersachsen nicht nur die Größe des Grundstückes und der Gebäude, sondern auch die Lage berücksichtigt werden. Dazu müssen 3,6 Mio. Grundstücke im Land neu bewertet werden. Alle Fraktionen im Bundestag und im niedersächsischen Landtag haben sich bei der Neugestaltung erneut für eine Aufkommensneutralität und Erhalt des kommunalen Hebesatzrechtes bei der Grundsteuer ausgesprochen. Damit soll angesichts der angespannten Situation auf dem bundesweiten Wohnungsmarkt vermieden werden, dass Mieten und die allgemeinen Grundstückskosten durch Steuererhöhungen der öffentlichen Hand nochmals verteuert werden.
Der Gesetzgeber kann jedoch die aufkommensneutrale Reform nicht allein gewährleisten, da die Kommunen über die Festsetzung der Hebesätze entscheiden. Daher bitten wir den nachstehenden Antrag auf die TO der nächsten Ratssitzung zu setzen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Hebesätze in Goslar nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen, dass das Aufkommen der Grundsteuer A/B in Goslar in der bisherigen Höhe von ca. 10 Mio. €/Jahr konstant bleibt. Abweichungen davon sind in Einzelfällen detailliert zu begründen.
Außerdem bitten wir die Stadtverwaltung um einen Bericht im nächsten ZDF-Ausschuss zu den zu erwartenden Veränderungen auf dem Gebiet der Stadt Goslar.
Ratsfraktion der Freien Demokraten Goslar
Christian Rehse
Stephan Kahl