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Schreiben an den Oberbürgermeister

Ortsverband

Sehr geehrter Herr Dr. Junk,

leider haben Sie bis heute auf unsere Bitte, die Freigabe des Investorenschreibens der Bietergemeinschaft Tessner/Bruns vom 24.02.2016 zu erklären, nicht reagiert. In der GZ vom 24.06.2021 erklären Sie nun öffentlich, wir hätten bis heute keine Belege für die in der Ratssitzung aufgestellten Behauptungen vorgelegt.
Dabei vergessen Sie allerdings zu erwähnen, dass Sie zum einen im interfraktionellen Gespräch am 10.06.2021 bereits erklärt haben, im Besitz des o.g. Schreibens zu sein und zum anderen die Weiterleitung durch uns selbst verhindern, indem Sie bis heute keine Freigabe für das Schreiben erteilt haben. Wir erinnern nochmals daran, dass wir eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben haben.

Im Hinblick auf den nun wiederholt geäußerten und nachvollziehbaren Wunsch aller Fraktionen, das Schreiben der Investoren zur Verfügung gestellt zu bekommen, übersenden wir Ihnen nunmehr das Schreiben vom 24.02.2016 als Anlage mit der Bitte, dieses noch in dieser Woche allen Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Das entspräche dann auch der sonst üblichen Vorgehensweise der Verwaltung. Die uns im Wege der Akteneinsicht überlassenen Kopien aus den Kattenberg – Akten wurden in der Vergangenheit ebenfalls den anderen Fraktionen übersandt.

Aus unserer Sicht ist noch einmal deutlich auf folgendes hinzuweisen:

  1. Das von den Herren Tessner/ Bruns vom 24.02.2016 an Sie unter „Persönlich/Vertraulich“ gerichtete Schreiben zum „Investorenauswahlverfahren Kattenberg II“ gehört zum Vorgang und damit in die Akten zum Kattenberg. Dass Ihnen das ebenfalls klar war, ergibt sich aus der nach unserer Kenntnis von Ihnen im Rahmen des Gesprächs am 29.02.20216 an die Investoren gerichteten Bitte, das Schreiben aus den Akten nehmen zu dürfen.
  2. Nachdem die Ausschreibungsvoraussetzungen geändert wurden (Sanierungskostenrisiko trägt nicht der Investor, sondern die Stadt), hätte das Auswahlverfahren so nicht fortgesetzt werden dürfen, weil es dem Vergaberecht unterliegt.
  3. Die Voraussetzung im Investorenauswahlverfahren „Planungs- und Bebauungsverpflichtung“ findet sich im Kaufvertrag mit der Klosterkammer nicht wieder. Auch darüber wurde im Vorfeld nicht informiert.
  4. Das Schreiben der Investoren Tessner/Bruns vom 24.02.2016 sowie die Einladungs-Email vom 25.02.2016 durch Ihr Büro für ein Gespräch am 29.02.2016 befand sich zum Zeitpunkt der uns gewährten Akteneinsicht nicht bei den Akten.
  5. Die Annahme, dass Sie diesen Schriftverkehr entweder aus der Akte oder nie zur Akte genommen haben basiert zudem darauf, dass Sie nach unserer Kenntnis im Rahmen des persönlichen Gesprächs mit Herrn Holste und Herrn Bruns in Gegenwart von Herrn Becker am 29.02.2016 die Frage gestellt bzw. den Wunsch geäußert haben sollen, das o.g. Schreiben aus der Akte nehmen zu dürfen. Von Seiten der Investoren soll aber gerade darauf bestanden worden sein, dass das Schreiben zum Vorgang genommen wird.
  6. Für die Richtigkeit der Annahme, dass Sie die berechtigte Kritik der Investoren an der Ordnungsgemäßheit des Investorenauswahlverfahrens als mögliches Störfeuer nicht öffentlich haben wollten spricht ferner der Umstand, dass Sie weder den VA am 01.03.2016 noch in der darauffolgenden Ratssitzung informiert haben.
  7. Sowohl der VA als auch der Rat haben dementsprechend ihre Entscheidung ohne vollständige Sachkenntnis getroffen. Wir hätten bei vollständiger Kenntnis, insbesondere auch des weiterhin bestehenden Interesses der Bietergemeinschaft Tessner/Bruns auf eine Wiederholung des Verfahrens gedrungen, um letztendlich das beste Ergebnis für die Stadt zu erzielen.
  8. Insgesamt geht es darum, dass nach unserer Auffassung hier kein echter Wettbewerb und damit kein ordnungsgemäßes Verfahren stattgefunden haben.
  9. Das führt zu der nachvollziehbaren Schlussfolgerung, die Klosterkammer sollte auf jeden Fall den Zuschlag erhalten, losgelöst von dem Umstand, dass mit dem 2. Bieter ein höherer Verkaufserlös hätte erzielt werden können. Und dabei geht es nicht um Personen, sondern lediglich um ein wichtiges Geschäft für unsere Stadt.

Denn sowohl Goslar – als auch das Land – haben am Ende einen Millionenschaden erlitten, der nach unserem Dafürhalten bei ordnungsgemäßer Durchführung des Auswahlverfahrens zumindest nicht in dieser Höhe, wenn sogar gar nicht entstanden wäre.

Wir wiederholen an dieser Stelle unsere Bitte, von allen Beteiligten des Gesprächs am 29.02.2016 Stellungnahmen zu Inhalt und Ablauf einzuholen. Auf diese Weise könnten Sie in Ihrer Funktion als Oberbürgermeister dieser Stadt zu einer schnellen Sachverhaltsaufklärung beitragen. Das ist Ihre Aufgabe, zumal wichtige Informationen bis heute nicht durch Sie an den Rat gelangt sind.

Dieses Schreiben übersenden wir zeitgleich an alle Fraktionsvorsitzenden und die GZ, Kommunalaufsicht und Staatanwaltschaft.

Stefan Eble//Stephan Kahl

25. Juni 2021/von thadmin
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