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Bunkeranlagen in Goslar / Unterrichtung Zivilschutz

Ratsanfragen

Oberbürgermeisterin
Frau Urte Schwerdtner
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar

38644 Goslar, 21.04.2024

 

 

Antrag gem. der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Goslar

Hier: Bunkeranlagen in Goslar / Unterrichtung Zivilschutz

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Schwerdtner,

 

der neue Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes fordert an-gesichts der Zeitenwende Investitionen in den allgemeinen Bevölkerungschutz und bezieht den Schutz der Kinder an den Schulen und Kitas ein. Auch die Bundesbildungsministerin Frau Stark-Watzinger fordert in den heutigen geopolitsch unsicheren Zeiten wieder Zivil-schutz-Übungen an Schulen. Schülerinnen und Schüler sollten direkt auf die vorhandenen Gefahren hingewiesen und auf diese vorbereitet werden. Noch im Jahr 2007 hatten Bund und Länder beschlossen, das bestehende Schutzraumkonzept für die Bevölkerung völlig auf-zugeben, aus der heutigen Sicht eine gravierende politische Fehleinschätzung.

 

Öffentliche Schutzräume sind nach § 7 der Zivilschutz- und Katastrophenhilfe mit Mittel des Bundes wiederhergestellte Bunker oder Stollen zum Schutz der Zivilbevölkerung. Sie sind von der Kommune zu verwalten und zu unterhalten. Die Stadt verweist in der Beantwortung unserer Anfrage vom Sepember 2022 auf die vorhandene Anlage am „Petersberg“ und die Erstellung des Krisenhandbuches für den Bevölkerungsschutz sowie der Erarbeitung von Evakuierungsplänen hin. Außerdem wurde nach Aussagen der Verwaltung aufgrund der ver-änderten Sicherheitsgrundlage die Bestandsaufnahme der vorhandenen Schutzanlagen und evtl. neuer Anlagen im Bereich des Rammelsberges (Zuständigkeit und Klassifizierung durch den Bund) beauftragt. Der Ausbau der vorhandenen Sirenenanlagen wurde vorgenommen und wird von der Verwaltung als ausreichend bezeichnet.

 

Die FDP-Ratsfraktion stellt hiermit den Antrag, dass die Verwaltung einen aktuellen Sachstandsbericht über den Zivilschutz mit anschließender Diskussion zu nach-stehenden Themenbereichen im Fachausschuss abgibt:

  1. Stand der Unterhaltung und des Zustandes der bestehenden Luftschutzanlagen anhand der Untersuchung durch den Geologen im Jahr 2022.
  2. Bericht über die Inhalte des im Jahr 2022 angekündigten neu zu erstellenden Krisenhandbuches der Stadtverwaltung – Stand der Bildung eines Krisenstabes.
  3. Bericht über gestellte Förderanträge zur Erstellung bzw. Wiederherstellung von Schutzanlagen gegenüber dem Kostenträger Bundesrepublik Deutschland.
  4. Wie sieht es bei der angekündigten Vorbereitung und den Schutz vor chem-ischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren aus? Wie soll zukünftig aus der Sicht der Verwaltung ein effektiver Bevölkerungschutz vor Ort in Goslar aussehen?
  5. Welche Haushaltsmittel stehen der Verwaltung zurzeit zur Verfügung? Welche Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt für den Ausbau des Zivilschutz in Goslar vorgesehen?

 

Mit freundlichen Grüssen
FDP-Ratsfraktion Goslar
Christian Rehse  Stephan Kahl

24. April 2024/von thadmin

Namensgebung für den Platz Einfahrt Stadtstieg/Bahnbrücke in GS-Oker

Ratsanfragen

Oberbürgermeisterin
Frau Urte Schwerdtner
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar

38640 Goslar, 02.03.2022

 

Ratsantrag gemäß der Geschäftsordnung

Hier: Namensgebung für den Platz Einfahrt Stadtstieg/Bahnbrücke in GS-Oker  

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Schwerdtner,

 

für die FDP-Ratsfraktion stellen wir folgenden Antrag:

 

Der o.g. Platz wird nach dem Ratsherrn Gerd Politz aus Oker benannt. 

 

Begründung:

 

Der Ratsherr Gerd Politz hat über 40 Jahre die Interessen des Stadtteils Oker im Rat der Stadt Goslar wirkungsvoll vertreten. Darüber hinaus war er in vielen Gremien des Stadtrates ehrenamtlich tätig und hat für die Stadt Goslar mit hohem Einsatz und in bekannter Weise viel bewegt.

 

 

Mit freundlichem Gruß
FDP-Ratsfraktion Goslar
Christian Rehse   Stephan Kahl

 

7. März 2022/von thadmin

Ratsanfrage Investitonen: Sitzung des AG Finanzen

Ratsanfragen

Frau Oberbürgermeisterin
Urte Schwerdtner
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar

38644 Goslar, 19.01.2022

Ratsanfrage Investitonen
Hier: Sitzung des AG Finanzen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Schwerdtner,

zu der am 20.01.2022 stattfindenen Sitzung der AG Finanzen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen. Diese haben wir bereits bei der Festlegung des Termines mündlich benannt, möchten sie aber noch einmal schriftlich einreichen:

  1. Bei der Einbringung des Haushaltes 2021 wurden folgende Investitionen (siehe Anlage 1) benannt. Dazu haben wir folgende Fragen:
    • a. Welche Investitionsmaßnahmen verbergen sich hinter den Gesamtmitteln von 37,2 Mio. €? Bitte für das Haushaltsjahr 2021 und Vorjahre getrennt aufführen.
    • b. Welche vom Rat beschlossenen Investitionen wurden im Jahr 2021 abgearbeitet? Welche ebenfalls vom Rat beschlossenen Investitionsmaßnahmen aus den Vorjahren stehen noch aus?
  2. Welche Investionen sind bei dem GGM aus den vergangenen Jahren noch ausstehend und welche Investitionen sind in der mittelfristigen Investitionsplanung eingeplant?
  3. Welche Investitionen sollen bei den übrigen Töchtern der Stadt in den nächsten 4 Jahren umgesetzt werden?
  4. Welche Investitionen sieht die Verwaltung in den nächsten 4 Jahren ausserhalb dieser vorhandenen mittelfristigen Finanzplanung als noch erforderlich an?
  5. Welche Mittel plant die Verwaltung für die kommunale Straßenunterhaltung und –erneuerung sowie den Erhalt der Infrastruktur (z.B. Brücken) für die nächsten 4 Jahre ein?
  6. Wie soll die Finanzierung dieser gesamten Maßnahmen erfolgen? Mit welchen Fördermitteln ist zu rechnen? Welche Eigenmittel benötigen wir als Stadt?
  7. Bisher ist bei einer aktuellen Gesamtverschuldung von ca. 33,5 Mio. € in den Planjahren 2022 eine Nettoneuverschuldung von 15,8 Mio., für 2023 – 12,0 Mio. € und für 2024 – 7,2 Mio. € vorgesehen. Wie sieht die Finanzplanung der Verwaltung bei Umsetzung der bereits beschlossenen und zukünftigen Investitionen in den nächsten 4 jahren konkret aus?
  8. Wie beurteilt die Verwaltung die Haushaltsentwicklung (besonders die Einnahmesituation) in den nächsen Jahren bis 2025?
  9. Wenn man die Übersicht der gesamten Investitionen beurteilt, welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung vorrangig und welche Maßnahmen sollten geschoben werden?
  10. Wir stellen uns die Frage, ob nicht eine realistische Prioritätenliste unter Berücksichtigung der erforderlichen Eigenmittel und möglichen Zuschüsse zum Erhalt der soliden Finanzpolitik erstellt werden sollte. Welche Meinung vertritt die Verwaltung dazu?

 

Mit freundlichem Gruß
FDP-Ratsfraktion Goslar
Christian Rehse

20. Januar 2022/von thadmin

Antrag für den Verwaltungsausschuss am 13.07.2021 zum GZ-Bericht „Private Nutzung: Ein Auto, viele Fragen“

Ratsanfragen

Liebe Freundinnen und Freunde der FDP Goslar,

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die nachstehenden Fragen der FDP-Ratsfraktion zu überprüfen bzw. zu beantworten. Es geht uns nicht darum, dass die Ehefrau des OB den Dienstwagen im Notfall / Einzelfall nicht benutzen darf. Nach Meldungen aus der Bürgerschaft wurde jedoch der von den Bürgern der Stadt finanzierte Dienstwagen regelmäßig für Privatfahrten zur Arbeitsstelle der Ehefrau, zum Kindergarten oder andere Privatfahrten von dienstfremden Familienangehörigen  benutzt, obwohl sich nach dem Pressebericht in der Familie des Oberbürgermeisters vier private PKW´s befinden sollen.

Auf einer dieser privaten Fahrten geschah dann auch der Unfall, den die Kommunalversicherung der Stadt bezahlt hat. Der Rat hatte jedoch, angelehnt an die Richtlinien des Landes zur PKW-Privatnutzung, diese nur für den Oberbürgermeister erlaubt. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der Mehrheit des Rates und dem Oberbürgermeisters. Um eine unsachliche Auseinandersetzung in der Presse zu begrenzen, haben wir die neutrale Aufklärung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Goslar beantragt.

Wir warten jetzt die sachliche Prüfung und die Ergebnisse ab. Allerdings sind wir nicht bereit, dass diese evtl. privaten Kosten grundsätzlich ungefragt von den Bürgern getragen werden sollen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre FDP-Ratsfraktion Goslar

 


Ratsfraktion der Freien Demokraten im Rat der Stadt Goslar

 

 

Oberbürgermeister
Herrn Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar

38640 Goslar, 22.06.2021

 

 

Antrag für den Verwaltungsausschuss am 13.07.2021 zum GZ-Bericht „Private Nutzung: Ein Auto, viele Fragen“ vom 19.06.2021

Hier: Prüfung durch das RPA, Goslar 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Junk,

 

wir beziehen uns auf den Bericht in der Goslarschen Zeitung über die private Nutzung des städtischen Dienstwagens durch dienstfremde Personen. Unsere Fraktion will im Vorwahlkampf die parteipolitischen Auseinandersetzungen begrenzen. Um eine objektive Beurteilung zu bekommen, stellen wir den Antrag, dass der Sachverhalt vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt transparent und neutral geprüft wird. Das Ergebnis soll zeitnah den Mitgliedern des Rates bekannt gegeben werden.

Wir bitten das RPA um sachliche Prüfung und Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In dem Ratsbeschluss vom 29.11.2011 zur Privatnutzung des Dienstwagens wird die Nutzung auf den Oberbürgermeister begrenzt. Außerdem wird in der Begründung auf die analoge Anwendung der Richtlinie über Dienstkraftfahr-zeuge in der Landesverwaltung (Kfz-Richtlinie) hingewiesen. Ist nach der gültigen Beschlusslage des Rates der Stadt Goslar eine Privatnutzung durch andere Personen als der Person des Oberbürgermeister, insbesondere durch die Ehefrau des Oberbürgermeisters, zulässig?
  1. Laut Pressebericht verweist der Oberbürgermeister auf den Leasingvertrag, der auch eine Nutzung durch andere, dienstfremde Personen, zulässt. Dieser Vertrag ist nur der Verwaltung bekannt. Ist die vom Rat beschlossene Regelung zur Privatnutzung des Dienstwagens für den Oberbürgermeister verbindlich, oder ist hinsichtlich der Privatnutzung des Pkw der Leasingvertrag maßgeblich?
  1. Sind in dem Fahrtenbuch sämtliche (Privat-)Fahrten mit konkreten Angaben der Person des Fahrers und des Nutzungszweckes nachprüfbar verzeichnet und abgerechnet worden?
  1. Nach den Kfz-Richtlinien des Landes, deren Anwendung der Rat beschlossen hat, sind von der Dienststelle die Eintragungen (einschl. Fahrtziel und Unterschrift des/der Fahrer/in) im Fahrtenbuch monatlich nachzuprüfen. Sind diese Daten nachprüfbar eingetragen worden und ist dieser Prüfzeitraum eingehalten worden? Welche Dienststelle der Stadt hat die Angaben geprüft? Gibt es darüber Aufzeichnungen?
  1. Nach dem Pressebericht wurde bei einer privaten Fahrt mit dem Dienstwagen durch die Ehefrau des OB ein erheblicher Unfallschaden mit dem Dienstwagen verursacht. Ist die kommunale Schadensausgleichsversicherung Kostenträger? Müssen die Kosten bei widerrechtlicher Nutzung vom Fahrer privat getragen werden? Wird von der Versicherung auch der Fremdschaden des Unfallgegners abdeckt? Wie hoch ist der entstandene Gesamtschaden? Besteht eine Regressmöglichkeit der kommunalen Schadensausgleichsversicherung bei unberechtigter Privatnutzung des Dienstwagens durch Dritte?
  1. Da das Fahrzeug durch den eingetretenen Unfallschaden offenbar einen deutlichen Wertverlust erlitten hat, stellt sich die Frage, wer kommt für die Wertminderung des Leasingfahrzeugs durch diesen Unfall auf? Bestehen Regressmöglichkeiten?
  1. Die Presse hat ebenfalls berichtet, dass wenige Tage danach der OB den Dienstwagen verbotswidrig nachts im absoluten Halteverbot auf dem Osterfeld abgestellt hat. Durch unbekannte Chaoten wurde, wie berichtet, ein weiterer größerer Schaden an dem Dienstfahrzeug verursacht. Nach der Richtlinie des Landes (7.3.) hat die Unterbringung des Dienstwagens bei der Dienststelle zu erfolgen. Ist dem OB deshalb eine Teilschuld bzw. Mithaftung anzurechnen, die er finanziell selbst zu tragen hat?
  1. Wie ist in der Verwaltung sichergestellt, dass der Dienstwagen der Stadt, wenn der OB das Fahrzeug nicht dienstlich nutzt, jedem anderen Verwaltungsmitarbeiter für dienstliche Zwecke zur Verfügung steht und wie oft wurde davon, gem. Eintragung im Fahrtenbuch, Gebrauch gemacht?

 

Wir bitten die Fraktionen des Rates um Unterstützung und evtl. Ergänzungen zu dem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüssen
FDP-Ratsfraktion Goslar
Stephan Kahl   Christian Rehse

15. Juli 2021/von thadmin

Antrag für den Verwaltungsausschuss am 13.07.2021

Ratsanfragen

Ratsfraktion der Freien Demokraten im Rat der Stadt Goslar

 

 

Oberbürgermeister
Herrn Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar

                                  

38640 Goslar, 22.06.2021

 

Antrag für den Verwaltungsausschuss am 13.07.2021 zum GZ-Bericht „Private Nutzung: Ein Auto, viele Fragen“ vom 19.06.2021

Hier: Prüfung durch das RPA, Goslar

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Junk,

wir beziehen uns auf den Bericht in der Goslarschen Zeitung über die private Nutz-ung des städtischen Dienstwagens durch dienstfremde Personen. Unsere Fraktion  will im Vorwahlkampf die parteipolitischen Auseinandersetzungen begrenzen. Um eine objektive Beurteilung zu bekommen, stellen wir den Antrag, dass der Sachver-halt vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt transparent und neutral geprüft wird. Das Ergebnis soll zeitnah den Mitgliedern des Rates bekannt gegeben werden.

 

Wir bitten das RPA um sachliche Prüfung und Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In dem Ratsbeschluss vom 29.11.2011 zur Privatnutzung des Dienstwagens wird die Nutzung auf den Oberbürgermeister begrenzt. Außerdem wird in der Begründung auf die analoge Anwendung der Richtlinie über Dienstkraftfahr-zeuge in der Landesverwaltung (Kfz-Richtlinie) hingewiesen. Ist nach der gültigen Beschlusslage des Rates der Stadt Goslar eine Privatnutzung durch andere Personen als der Person des Oberbürgermeister, insbesondere durch die Ehefrau des Oberbürgermeisters, zulässig?
  2. Laut Pressebericht verweist der Oberbürgermeister auf den Leasingvertrag, der auch eine Nutzung durch andere, dienstfremde Personen, zulässt. Dieser Vertrag ist nur der Verwaltung bekannt. Ist die vom Rat beschlossene Regelung zur Privatnutzung des Dienstwagens für den Oberbürgermeister verbindlich, oder ist hinsichtlich der Privatnutzung des Pkw der Leasingvertrag maßgeblich?
  3. Sind in dem Fahrtenbuch sämtliche (Privat-)Fahrten mit konkreten Angaben der Person des Fahrers und des Nutzungszweckes nachprüfbar verzeichnet und abgerechnet worden?
  4. Nach den Kfz-Richtlinien des Landes, deren Anwendung der Rat beschlossen hat, sind von der Dienststelle die Eintragungen (einschl. Fahrtziel und Unter-schrift des/der Fahrer/in) im Fahrtenbuch monatlich nachzuprüfen. Sind diese Daten nachprüfbar eingetragen worden und ist dieser Prüfzeitraum einge-halten worden? Welche Dienststelle der Stadt hat die Angaben geprüft? Gibt es darüber Aufzeichnungen?
  5. Nach dem Pressebericht wurde bei einer privaten Fahrt mit dem Dienstwagen durch die Ehefrau des OB ein erheblicher Unfallschaden mit dem Dienstwagen verursacht. Ist die kommunale Schadensausgleichsversicherung Kostenträger? Müssen die Kosten bei widerrechtlicher Nutzung vom Fahrer privat getragen werden? Wird von der Versicherung auch der Fremdschaden des Unfallgegners abdeckt? Wie hoch ist der entstandene Gesamtschaden? Besteht eine Regressmöglichkeit der kommunalen Schadensausgleichsversicherung bei unberechtigter Privatnutzung des Dienstwagens durch Dritte?
  6. Da das Fahrzeug durch den eingetretenen Unfallschaden offenbar einen deutlichen Wertverlust erlitten hat, stellt sich die Frage, wer kommt für die Wertminderung des Leasingfahrzeugs durch diesen Unfall auf? Bestehen Regressmöglichkeiten?
  7. Die Presse hat ebenfalls berichtet, dass wenige Tage danach der OB den Dienstwagen verbotswidrig nachts im absoluten Halteverbot auf dem Osterfeld abgestellt hat. Durch unbekannte Chaoten wurde, wie berichtet, ein weiterer größerer Schaden an dem Dienstfahrzeug verursacht. Nach der Richtlinie des Landes (7.3.) hat die Unterbringung des Dienstwagens bei der Dienststelle zu erfolgen. Ist dem OB deshalb eine Teilschuld bzw. Mithaftung anzurechnen, die er finanziell selbst zu tragen hat?
  8. Wie ist in der Verwaltung sichergestellt, dass der Dienstwagen der Stadt, wenn der OB das Fahrzeug nicht dienstlich nutzt, jedem anderen Verwalt-ungsmitarbeiter für dienstliche Zwecke zur Verfügung steht und wie oft wurde davon, gem. Eintragung im Fahrtenbuch, Gebrauch gemacht?

Wir bitten die Fraktionen des Rates um Unterstützung und evtl. Ergänzungen zu dem  Antrag.

 

Mit freundlichen Grüssen
FDP-Ratsfraktion Goslar

Stephan Kahl   Christian Rehse

24. Juni 2021/von thadmin

„Kreiselmonster“ am Bocksberg

Ratsanfragen

Ratsfraktion der Freien Demokraten im Rat der Stadt Goslar

 

 

Oberbürgermeister
Herrn Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar

                                  

38640 Goslar, 25.05.2021

 

 

Anfrage zum „Kreiselmonster“ am Bocksberg
Hier: Umfassender Bericht im VA am 01.06.2021

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Junk,

wir beziehen uns auf den heutigen Bericht in der Goslarschen Zeitung. Es macht uns Freie Demokraten sehr betroffen, dass der wichtigste Ideengeber für die positive wirtschaftliche Entwicklung des Bocksbergs in Hahnenklee seine Investitionen in andere Bereiche umlenken will. Zu groß ist sein Frust mit der Entscheidungslosigkeit der Bau- und Wasserschutzabteilung der Goslarer Stadtverwaltung. Auch die Aussage des Oberbürgermeisters Dr. Junk, dieses Thema erst nach den Kommunalwahlen angehen zu wollen, ist angesichts der bereits genehmigten und nur bis zum Juni 2022 gültigen Förderzusage des Landes Niedersachsen völlig unverständlich.

 

Daher bitten wir zu der VA-Sitzung am 01.06.2021 um folgende verbindliche Auskunft:

    1. Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen / Maßnahmen sind zwischen dem Investor, dem Landkreis und der Stadt Goslar zur Umsetzung des Vorhabens abgestimmt worden?
    2. Warum hat diese die Stadtverwaltung bis heute nicht umgesetzt bzw. in die politische Beratung gegeben?
    3. Aus welchen Argumenten bzw. Sachgründen hat die Verwaltung den Genehmigungsprozess bisher so schleppend abgewickelt?
    4. Aus welchen Gründen sollte die Ratsvorlage nicht mehr vor den Kommunalwahlen im September beraten werden?
    5. Wie kann die Stadt Goslar sicherstellen, dass noch in dieser Wahlperiode mit der Realisierung des Projektes „Kreiselmonster“ begonnen werden kann?

Weitere Fragen behalten wir uns vor.

 

Ratsfraktion der Freien Demokraten Goslar

Christian Rehse
Stephan Kahl

26. Mai 2021/von thadmin

Wiederaufforstung des Goslarer Stadtwaldes

Ratsanfragen

Als in den 70iger Jahren das Thema Waldsterben durch Versauerung der Böden durch den Blätterwald rauschte, konnte dieses durch u.a. Waldkalkung und andere Maßnahmen schnell bekämpft werden. Heute erleben wir ein echtes massenhaftes Waldsterben im gesamten Harz und darüber hinaus, ohne das bis heute wirksame Gegenmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Wenn die Touristen heute über den Harz fahren, sehen sie statt grüner Wälder kahle Flächen über Hunderte von Hektar. Vor wenigen Jahren ein einfach unvorstellbares Bild! Die Ursachen kennen wir: Fichtenmonokultur, extreme Trockenheit in den Jahren 2018/19, vernachlässigte Bekämpfung von Borkenkäfer / Buchdrucker.

In unserer Stadtforst von ca. 3.200 ha sind mittlerweile trotz erbitterten Gegenwehr der Forstmitarbeiter ca. 400 ha Wald vernichtet worden. Diese Flächen können sich in den nächsten Jahren auf bis zu 800 ha ausweiten. Davon sind nicht nur Fichtenbestände, sondern wider Erwarten auch Buchen- und andere Laubbaumbestände betroffen. Der Holzmarkt ist bundesweit zusammengebrochen und die erzielbaren Preise sind nicht mehr kostendeckend.

Neben erheblichen Bewirtschaftungsverlusten (2021 – ca. 800 T€) stellt die FDP die Frage der Gesamtfinanzierung der Neuaufforstung. In der Regel ist mit Wiederaufforstungskosten von 8000 €/ha zu rechnen. Bei der angenommenen Gesamtschadensfläche in der Stadtforst in den nächsten 5 Jahren bedeutet dieses ein Investitionsvolumen von ca. 6,5 Mio. €!

Wie sehr den Bürgern die Neuauforstung und der Schutz des Waldes am Herzen liegt, sehen wir in den zahlreichen privaten Initiativen. Wir haben in diesem Jahr 400 T€  für Neuaufforstung eines naturnahen Mischwaldes eingesetzt. Angesichts des gewaltigen Schadbildes ein Tropfen auf den heißen Stein. Zwar ist das Land Niedersachsen bereit, einen Teil der Kosten durch Zuschüsse abzudecken, aber erhebliche Summen wird die Stadt tragen müssen.

Nach Ansicht der FDP können wir diese wichtigen Investitionen nicht auf die lange Bank schieben! Weder aus ökonomischen noch ökologischen Gründen. Ein Hektar Wald bindet ca. 6 t CO² und setzt ca. 4 t Sauerstoff frei. Bezogen auf die angenommenen 800 ha Brachflächen in unserer Goslarer Forst bedeutet dieses eine verlorene Umweltleistung von 4.800 t CO² und 3.200 t Sauerstoff!

Die Goslarer Forst ist nicht nur für unsere Bürger und Touristen ein beliebter Erholungsraum, sondern auch der Lebensraum für eine Vielzahl von einheimischen wertvollen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Aus unserer Sicht ist die zeitnahe Wiederaufforstung der Brachflächen eine wichtige Investition für unsere Zukunft. Das Ökosystem Wald wird bei dieser Gelegenheit von einer Fichtenmonokultur in einen klimaresistenteren Mischwald umgebaut, der Trockenheit, Borkenkäfer und andere Herausforderungen besser meistern kann.

In diesem Jahr wird ein neues Betriebswerk für unsere Stadtforst erstellt. In diesem forstwirtschaftlichen Leitfaden wird festgelegt, welche Maßnahmen die Stadtforst zur Baumpflege, Waldumbau und Zukunftsausrichtung in den nächsten 10 Jahren umsetzen soll. Dazu kommt die weitere strikte Umsetzung des erfolgreichen Wildmangement. Die FDP fordert im Zusammenhang mit diesem neu zu erstellenden Betriebswerk einen umfassenden Aufforstungsplan und Finanzierungsplan für unsere Goslarer Stadtforst.

Die Stadt Goslar wird aus Haushaltsmittel erhebliche Zuschüsse für die Wiederaufforstung zur Verfügung stellen müssen. Diese Investitionen sind aber wichtige Grundleistungen für eine nachhaltige Umweltpolitik, die den Bürgern Goslars direkt zugute kommen und unseren Goslarer Wald auch für nachfolgende Generationen als einzigartiges Naherholungsgebiet, natürlicher Lebensraum und Sauerstofflieferant erhält.

Aus diesem Grund hat die FDP-Ratsfraktion den nachfolgenden Antrag im Forstausschuss gestellt:

 Ratsfraktion der Freien Demokraten im Rat der Stadt Goslar

 

 

Oberbürgermeister
Herrn Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar

38640 Goslar, 19.04.2021

 

 

Antrag gem. der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Goslar

Hier: Einarbeitung eines Wiederbewaldungsplanes für die Waldbrachen und Finanz- und Investitionsplanes in das neue 10jährige Betriebswerk für die Stadtforst Goslar

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Junk,

die Stadt Goslar hat in diesem Jahr ein Fachbüro mit der Erstellung eines neuen Betriebsplans für die Stadtforst beauftragt. In diesem forstwirtschaftlichen Leitfaden werden die grundsätzliche Entwicklung und Steuerung der Stadtforst vorgegeben. Die Erstellung dieses 10jährigen Bewirtschaftungsplanes ist durch die starken Waldschäden in den letzten Jahren besonders schwierig. Nach Angaben der Stadtforst haben wir bereits Kahlflächen durch Sturm- und Käferschäden in der Größenordnung von ca. 400 ha. Es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Waldschäden bis zu 800 ha in den nächsten Jahren ausdehnen.

 

Unter Berücksichtigung des aktuellen Forstleitbildes der Stadt Goslar beantragen wir:

 

  1. Wir bitten die Verwaltung, dass bei der Erstellung des neuen Betriebswerkes die Zwischenergebnisse und Arbeitsgrundlagen im Fachausschuss Forst regelmäßig vorgestellt werden.
  2. Bei der Erstellung des Betriebswerkes werden für die heute schon vorhandenen oder erkennbaren Kahlflächen entsprechende Vorschläge zur Wiederbewaldung vorab dem Fachausschuss Forst unterbreitet.
  3. Dabei bitten wir um Prüfung, welche Flächen der forstwirtschaftlichen Nutzung, der Erholungsfunktionen in Stadtrandlagen oder reinem Naturwald zugeordnet werden sollen.
  4. Im Rahmen der Wiederbewaldung werden sich bietende Möglichkeiten genutzt, um z.B. Bachtäler und andere Sonderbiotope (z.B. Schalker Moor; Grane: Kreuzotterschutz; alte Stollen: Fledermausschutz; Sudmerberg: Vogelschutz) freizustellen und ökologisch aufzuwerten. Landschaftlich prägende Elemente, z.B. markante Baumindividuen sind zu erhalten und zu fördern.
  5. Weiterhin bitten wir die Verwaltung um die Erstellung eines Finanzierungsplans bis zum Jahr 2026 für die notwendigen Wiederbewaldung der entstandenen Kahlflächen.

 

 

Ratsfraktion der Freien Demokraten Goslar

Christian Rehse                  Stephan Kahl

19. April 2021/von thadmin

Hebesätze für die Neuberechnung der Grundsteuer

Ratsanfragen

Antrag gem. der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Goslar
Hier: Hebesätze für die Neuberechnung der Grundsteuer

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Junk,

wir beziehen uns auf unseren Antrag vom 10.04.2019 zur Grundsteuerreform. Die Bundesregierung hat im Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes eine neue ver­fassungsgemäße, verkehrswertorientierte Bemessungsgrundlage für die Grund­steuer vorgelegt, den Bundesländern aber Öffnungsklauseln in der Gestaltung eingeräumt.

In dem jetzt vorgelegten Grundsteuermodell soll in Niedersachsen nicht nur die Größe des Grundstückes und der Gebäude, sondern auch die Lage berücksichtigt werden. Dazu müssen 3,6 Mio. Grundstücke im Land neu bewertet werden. Alle Fraktionen im Bundestag und im niedersächsischen Landtag haben sich bei der Neugestaltung erneut für eine Aufkommensneutralität und Erhalt des kommunalen Hebesatzrechtes bei der Grundsteuer ausgesprochen. Damit soll angesichts der angespannten Situation auf dem bundesweiten Wohnungsmarkt vermieden werden, dass Mieten und die allgemeinen Grundstückskosten durch Steuererhöhungen der öffentlichen Hand nochmals verteuert werden.

Der Gesetzgeber kann jedoch die aufkommensneutrale Reform nicht allein gewähr­leisten, da die Kommunen über die Festsetzung der Hebesätze entscheiden. Daher bitten wir den nachstehenden Antrag auf die TO der nächsten Ratssitzung zu setzen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Hebesätze in Goslar nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen, dass das Aufkommen der Grundsteuer A/B in Goslar in der bisherigen Höhe von ca. 10 Mio. €/Jahr konstant bleibt. Abweichungen davon sind in Einzelfällen detailliert zu begründen.

Außerdem bitten wir die Stadtverwaltung um einen Bericht im nächsten ZDF-Aus­schuss zu den zu erwartenden Veränderungen auf dem Gebiet der Stadt Goslar.

 

Ratsfraktion der Freien Demokraten Goslar
Christian Rehse
Stephan Kahl

15. April 2021/von thadmin

Änderung der Gebührensatzung der städtischen Friedhöfe

Ratsanfragen

Die Kultusministerkonferenz hat im März 2020 auf Empfehlung der UNESCO-Kommission die Aufnahme der Friedhofskultur in Deutschland in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Als Grund wird der vielfältige Wert der Friedhofskultur für unsere Gesellschaft, kulturell, sozial oder historisch, aber auch in Bezug auf Klima/Naturschutz, gesellschaftliche Integration oder nationale Identität genannt.

Betrachtet man jedoch die Realität auf den Goslarer Friedhöfen, so ist eine sehr unterschiedlliche Entwicklung festzustellen. Während sich besonders der Friedhof Hildesheimer Straße zu einer ansprechenden Parklandschaft mit vielen historischen Gräbern entwickelt hat, sind die Friedhöfe in den Stadtteilen in den letzten Jahren zu reinen Beerdigungsflächen degradiert. Aufgrund der hohen Kosten bei der Verlängerung der Nutzungszeiten sind fast alle historischen bzw. traditionellen Familiengräber nicht mehr verlängert und geräumt worden. Diese Friedhöfe bieten ein weitgehend eintöniges Bild aus Urnengrabstellen (Urnen-Reihen oder Rasengrab).

Dadurch verlieren besonders die städtischen Friedhöfe in den Stadtteilen Oker, Jerstedt und Hahnenklee im Laufe der Generationen das vielfältige kulturelle Geschichtsbild. Zwar ist der gesellschaftspolitische Wandel der Beerdigungskultur nur eingeschränkt beeinflußbar, jedoch sollte die Stadt nach Ansicht der Freien Demokraten im Rahmen der Friedhofssatzung die Gestaltung der Friedhöfe als Spiegelbild der Gesellschaftskultur erhalten. Aus diesem Grund hat die FDP zu diesen Themen eine grundsätziche Diskussion dazu begonnen und folgende Punkte zur Beratung gestellt:

  1. In den aufgeführten Kosten des zurzeit in der Erstellung befindlichen Jahresabschlusses 2019 zu den Friedhöfen Hildesheimer Straße, Feldstraße, Oker, Jerstedt und Hahnenklee werden die tatsächlichen örtlichen Kostenstrukturen der Einzelfriedhöfe aufgelistet und anschließend im Betriebsausschuss Betrebshof bewertet.
  2. Der bereits vorliegende Vorschlag der Friedhofsverwaltung zur Änderung der Friedhofsordnung in § 16 Familiengrabstätten wird wie folgt beschlossen:
    (13) Bei mehrstelligen, teilbelegten Grabanlagen können freie Grabstellen unter Verzicht auf das dortige Nutzungsrecht zur Erhalt des Grabstättenensembels durch die Nutzungsberechtigten weiter ordnungsgemäß gepflegt und unterhalten werden, so lange auf den betreffenden Friedhöfen genügend sonstige Bestattungsflächen zur Verfügung stehen.

Bisher werden trotz des unterschiedlichen Pflegegrades und Gestaltung alle städtischen Friedhöfe mit gleichen Gebühren abgerechnet. Nur durch die von der FDP geforderten separtaten Jahresabrechnungen pro Friedhof, die es bisher nicht gibt, kann geprüft werden, ob diese einheitliche Regelung den betroffenen Bürgern gegenüber noch gerecht und zeitgemäß ist. Nach eingehender Beratung im Fachausschuss Betriebshof hat der Rat diesen FDP-Antrag in die neue Friedhofssatzung aufgenommen und beschlossen.

Die Friedhöfe der ehemaligen Gemeinde Vienenburg einschließllich der Stadtteile Lendge, Lochtum, Wiedelah, Weddingen und Immenrode sowie der Friedhof des Stadtteiles Hahndorf befinden sich in kirchlicher Bewirtschaftung, die in der Regel deutlich günstiger ist. Diese Friedhöfe unterliegen nicht der städtischen Friedhofssatzung.

14. April 2021/von thadmin

Wirtschaftsförderung Einzelhandel / Innenstadt – Workshop

Ratsanfragen

Ratsfraktion der Freien Demokraten der Stadt Goslar

Die FDP-Ratsfraktion hat zu der 1. Sitzung des Wirtschaftsausschusses zum Workshop Wirtschaftsförderung Einzelhandel / Gastromonie / Hotelwesen folgende Beratungspunkte eingereicht.

In der ersten Sitzung wurden die Anträge und die Ansätze der Teilnehmer nur grundsätzlich diskutiert, aber keine vertiefende Anlaysen durchgeführt.  Wir  Freien Demokraten werden die nachstehenden Fragen und Anregungen in den Mittelpunkt der Beratung stellen:

Wirtschaftsförderung Einzelhandel / Innenstadt – Workshop

der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.03.2021 einen Workshop zu der Lage des Einzelhandels, Gastronomie und Hotelwesen beschlossen. Wir halten diesen Workshop für einen ersten wichtigen Schritt gemeinsam mit den Betroffenen Lösungsansätze zu erarbeiten. Dazu stellt die FDP den Antrag, die nachfolgenden Punkte umfassend vorzubereiten und auf die TO zu setzen:

 

  1. Wir bitten um die Auflistung der kurz- und mittelfristigen Fördermöglichkeiten auf Bundes-, Landes- und Stadtebene für den Einzelhandel, der Gastronomie und der Hotelerie. Welche Erfahrungswerte gibt es mit den einzelnen Programmen aus der Sicht der Wirtschaftsförderung und der Betroffenen?
  2. Das Bild unsere Innenstadt wird sich nach Corona mittelfristig verändern und durch Geschäftsschließungen gekennzeichnet sein. Der zunehmende Onlinehandel wird Firmen, die die Umstellung verpaßt haben, in weitere wirtschaftliche Probleme treiben. Daraus ergibt sich ein Strukturwandel in den Innenstädten, der in dieser Geschwindigkeit nicht zu erwarten war und nach unserer Einschätzung nur stadtplanerisch erfolgreich zu meistern ist.

    Wie aber können diese Räume wiederbelebt werden, die durch den Wandel entstehen? Wer kann dies kurz-, mittel- und sogar langfristig übernehmen? Welchen Einfluß kann die Stadt auf die Mietpreise ausüben, die den nötigen Strukturwandel behindern können? Welche Vorstellung gibt es auf Bundes-, Landes- und Stadtebene zu diesen Entwicklungen?

  1. Fußgängerzonen, die als reine Verkaufsstraßen von überall gleichen Filialhändlern und Zweigstellen-Schaufenstern dominiert werden und nach Ladenschluss fast Menschenleer sind, haben sich nach Ansicht von Fachleuten mit ihrer eigenen Gesichtslosigkeit herunterkonkurriert.

    Die Zukunft gehöre einer „produktiven Stadtmitte“ einer Mischung des geselligen Lebens mit personalisierten Ladenlokalen, Geschäften, Cafes, Kunst-Galerien, Unterhaltung und Plätzen der Begegnung. Dazu gehören eine gute Verkehrsanbindung, flexiblere Öffnungszeiten als bisher und mehr Konzessionen für die Gastronomie auf städtischen Außenflächen. Nicht das gute Pflaster der Fußgängerzonen oder das bisherige Angebot der reinen Einkaufsstraßen gewährleisten die dauerhafte Attraktivität, sondern der Mix aus Dienstleistung, Wellnessangeboten, Kultur und öffentlichen Einrichtungen. Auch in Goslar und Vienenburg müssen die bisherigen Einkaufsstraßen bunter und attraktiver werden. Welche Überlegungen gibt es dazu bei der Stadtplanung und den Organisationen des Handels und der Gastronomie?

  1. Der Wandel der Konsumgewohnheiten ist bereits länger vorhanden, aber durch Corona noch deutlicher und schneller geworden. Junge Leute laufen mit ihren digitalen Endgeräten vor den Augen durch die Stadt. Sie konsumieren Medien anstatt Schaufenster. Wissenschaftler gehen von einer grundlegenden Reorganisation unseres sozialen Lebens und Verhaltens aus, auf das die bisherigen Geschäftszentren reagieren müssen.

Nach einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertag betreiben nur 39 % der befragten Händler einen eigenen Webshop. 12 % bieten ihre Waren über einen großen Onlinemarktplätze  an. Rund ein Drittel nutzt weder Warenwirtschaftssysteme noch eine Kundendatenbank. Ein Digitalcoach des Wirtschaftsministeriums: Viele Händler müssen immer noch überzeugt werden, dass das Internet auch eine Chance für sie ist. Neben der Konzentration auf ihre stationären Beratungstärke sollte das Internet genutzt werden, um das Angebot, Andresse und Kontaktmöglichkeiten umfassend vorzustellen. Was bietet die Stadt und zuständigen Organisationen zu diesen Themen an und wie sieht der örtlliche Handel den Bedarf und die Möglichkeiten? Welche Hilfen / Förderung zur Digitalisierung kann der Einzelhandel von ndsa. Wirtschaftsministerium, dem Kreis und der Stadt in Anspruch nehmen?

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung durch eine Untersuchung / Befragung des innerstädtischen Handels, um zuerkennen, ob Veränderungstendenzen oder konkrete Planungen zu Schließungen, Erweiterungen, Neuansiedlungen, Personalabbau oder Umzügen von Firmen bestehen?
  2. Welche konkreten Unterstützungen / Maßnahmen kann die Stadt der örtlichen Wirtschaft (Handel, Gstronomie / Hotellerie / Handwerk) anbieten? Wie beurteilt die Wirtschaftsförderung folgende innerstädtischen Maßnahmen: z.B. Werbung in Internet durch die GMG, kostenloses Parken, Hatix, Verkaufsoffene Sonntage , Bonussammlungen aus Umsätzen für den kostenlosen Besuch z.B. einer Sehenswürdigkeit, Schimmbad, Rammelsberg usw.?

 

Die Beratung wird zeitnah fortgeführt. Die FDP fordert dringend ein Konzept und dessen Umsetzung zur Stabilisierung der genannten Wirtschaftsbereiche, um die Attraktivität des Einzelhandels und der Fremdenverkehrseinrichtungen in unserer Stadt zu erhalten.

13. April 2021/von thadmin
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