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Erschließung von Wohnbaugebiete und Gewerbegebiete in Goslar

Ratsanfragen

Es wirkt aus der Sicht der Freien Demokraten schon peinlich, wenn sich die Fraktionen darum streiten, wer wo für mehr Wohnbaugebiete in der Stadt gesorgt hat. Aus der Sicht des Bauausschussmitgliedes Dr. Jürgen Lauterbach war und ist es wichtig, dass die Stadt rechtzeitig nach einer Nachfrageschwäche wieder rechtzeitig attraktive Baugebiete breitflächig im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung gestellt hat. Nicht nur der Rat, sondern auch der Oberbürgermeister mit der Verwaltung, haben hier aus der Sicht der FDP gemeinsam den Bauwilligen gute Voraussetzungen geschaffen.

 

Entscheidend ist nach den Worten von Jürgen Lauterbach der Grundsatzbeschluss der Stadt, auf die eigene Erschließung der Grundstücke zu verzichten. Es hat sich nicht nur beim Fliegerhorst, sondern auch bei den anderen Baugebieten bewährt, die Durchführung fachkundigen und finanz-starken Investoren zu überlassen. Allerdings sollte die Planungshoheit bei der Kommune verbleiben und auch von der Verwaltung durchgesetzt werden.

 

Mit dem Konzept zur Verdichtung von stadtinternen Baulücken hat die Stadt gleichzeitig versucht, den Landverbrauch soweit wie möglich zu begrenzen. Mit den neuen Baugebieten in Vienenburg, Hahndorf, Fliegerhorst wurde erfolgreich verhindert, dass die Einwohnerzahlen wieder unter die 50.000 Schwelle abgesackt sind.

 

Die FDP Goslar unterstützt trotz der unerfreulichen Begleitumstände das Bauvorhaben Flieger-horst Nord mit ca. 67 EFH sowie Mietwohnungen. Ebenso gehen wir davon aus, dass die Planungsreife für 12 EFH in Wiedelah Ende des Jahres erreicht werden kann. Im Juni werden wir dann über das Vergabeverfahren in Jerstedt – Vor dem Nordhees mit ca. 40 EFH und einen SB-Markt entscheiden können. In Immenrode laufen die Verhandlungen über die Erschließung von ca. 30 EFH.

 

Festzuhalten ist, dass die Nachfrage der Bürger nach Einfamilienhäuser und entsprechenden Grundstücken in Goslar ungebrochen ist. Dieser Wunsch ist für die Freien Demokraten politisch entscheidend, nicht grüne Ideologien, die sich gegen das Eigentum von EFH wenden.

 

Oberbürgermeister – Kandidat Stephan Kahl unterstützt besonders das Bemühen, rechtzeitig in den Bereichen von Goslar und Vienenburg attraktive Gewerbegebiete neu auszuweisen. Während Wohnbaugebiete schnell bebaut werden können, brauchen wir bei Gewerbegebieten einen längeren Zeitrahmen. Stephan Kahl betont: Unsere Reserveflächen neigen sich dem Ende zu und er hofft, dass gerade die Flächen im Bereich Vienenburg entlang der Autobahn für viele Firmen interessant sein werden. Weitsichtigere Planungen und verstärkte strategische Anstreng-ungen zur Entwicklung von neuen/weiteren Unternehmungen müssen dringend vorgenommen werden. Seinen Worten nach wartet die Wirtschaft nicht auf Zufälle, die sich eventuell ergeben, sondern reagiert auf positive Angebote und Optionen und die will die FDP in unserem traditionsreichen Wirtschaftsstandort Goslar allen Gewerbetreibenden anbieten.

8. April 2021/von thadmin

Anfrage zum Haushalt 2021

Ratsanfragen

Hier: Entwicklung des Investionsvolumens der Stadt Goslar

 

Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Junk,

bei der Verabschiedung des Haushaltes 2020 am 17.12.2019 stellte der Rat der Verwaltung folgende Hausmittel für Investitionen zur Verfügung:

Neue Investitionsmittel 2020:                        18.931.000 €
Ansatz 2019 + HAR Vorjahre investiv:         17.439.600 €

Insgesamt verfügb. Investitionsvolumen    36.370.600 €

 

Wir fragen an, welche vom Rat beschlossenen Investitionsvorhaben bis heute um-gesetzt werden konnten. Bitte listen Sie uns die einzelnen Vorhaben (bitte mit  Investitionssumme), die ausgeführt worden sind und ebenso die bisher nicht umge-setzten, aber beschlossenen Investitionen auf. Außerdem bitten wir um Benennung der bereits angefangenen Investitionsvorhaben mit dem Ausführungsstand Februar 2021 und den zurzeit vorhandenen investiven Haushaltsresten insgesamt..

Bitte teilen Sie uns auch, in welcher Reihenfolge die Verwaltung die noch aus-stehenden alten Investitionsvorhaben im Einzelnen im Jahr 2021 abarbeiten will. Ebenso bitten wir um eine realistische Liste der Umsetzungsmöglichkeiten der im Haushalt 2021 neu veranschlagten Investitionsvorhaben in Höhe von 17,5 Mio. €.

Weiterhin bitten wir um Angabe der in den letzten drei Jahren nachweislich von der Verwaltung durchschnittlich umgesetzten Investitionshöhe nacch Haushaltsansätzen in der Stadt Goslar.

 

Mit freundlichem Gruß
FDP-Ratsfraktion Goslar

Stephan Kahl  Christian Rehse

9. Februar 2021/von thadmin

Anfrage zum Haushalt 2021

Ratsanfragen

Hier: Entwicklung des Stellenplanes der Stadt Goslar

 

Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Junk,

unsere Fraktion beobachtet seit Jahren die Stellenentwicklung in der Stadtverwaltung mit großer Sorge. Während es in der allgemeinen Wirtschaft weitgehend gelingt, die Stellenanzahl und Personalkosten verbundenen mit einer modernen Digitalisierung der Arbeitsabläufe in einem vertretbaren wirtschaftlichen Rahmen zu halten, erleben wir in der Stadtverwaltung trotz hohen  Investitionen in den Digitalbereich ein ständigen Anstieg der Personalstellen und Kostensteigerungen.

Es ist sicherlich richtig, dass neue Aufgaben nur mit neuem Personal erfolgreich gestaltet werden können. Naturgemäß fallen jedoch bei jeder Modernisierung auch alte Aufgaben weg. Unsere Fraktion stellt sich die Frage, warum es der Verwaltung  nicht gelingt, den Wegfall und die Neuaufgaben für eine Stabilisierung der Stellenan-zahl zu nutzen. Hier sehen wir dringenden Diskussionsbedarf und eine grundsätz-liche kritische Stellenbedarfsüberprüfung. Um uns eine objektive Beurteilung der Gesamtentwickllung erarbeiten zu können, bitten zum Stellenplan 2021 um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch war die Stellenanzahl in den Fachbereichen I bis IV (V) im Jahr 2011 und wie hoch ist die Stellenanzahl heute? Wieviele Stellen wurden pro Kopf der Bürger der Stadt damals und heute vorgehalten?
  2. Wie hoch waren die Personalkosten in den Fachbereichen I bis IV (V) im Jahr 2011 und wie hoch sind die Personalkosten heute? Wie hoch sind die Personalkosten pro Kopf der Bürger damals und heute?
  3. Welche grundsätzlich neuen Aufgaben (bitte mit Planstellen) sind in den Jahren 2011 bis 20021 dazu gekommen und welche Aufgaben (bitte mit Planstellen) wurden aufgegeben bzw. an andere Behörden abgegeben?
  4. Um wie viele Planstellen sind die folgenden Bereiche in den letzten 10 Jahren gewachsen bzw. reduziert worden? Bitte um Einzeldarstellung: Bauverwaltung, Wirtschaftsförderung, Stadtplanung, Kultur, Stabstelle OB, Sozialbereich, Kindergärten/Horte.
  5. Wie beurteilt die Personalverwaltung diese Entwicklung der letzten 10 Jahre unter dem Gesichtspunkt der fortlaufende Überprüfung und Anpassung der vorhandenen Verwaltungsstruktur in der Kernverwaltung? Welche Möglich-keiten der Kosten- und Stellenreduzierung wurden bei der erforderlichen ständigen Aufgabenüberprüfung angeregt und umgesetzt?
  6. Wie beurteilt die Personalverwaltung diese Entwicklung der letzten 10 Jahre unter dem Gesichtspunkt der fortlaufende Überprüfung und Anpassung der vorhandenen Verwaltungsstruktur in der Konzernbilanz der Stdt Goslar? Welche Möglichkeiten der Kosten- und Stellenreduzierung wurden bei der erforderlichen ständigen Aufgabenüberprüfung angeregt und umgesetzt?
  7. In wieweit hat die Personalverwaltung Einfluss auf die Personalentwicklung bei den städtischen Gesellschaften?
  8. Welche Anträge der Fachbereiche wurden von der Personalverwaltung zum Haushalt / Stellenplan 2021 abgelehnt?
  9. Für 2021 beantragt die Verwaltung trotz bereits erfolgter Zurückstellung eine weitere Stelle für die Projektleitung in der Kulturvermittlung. Bedingt durch die Cornoa-Auswirkungen mussten im Jahr 2020 weitgehend die Kultureinricht-ungen der Stadt geschlossen werden. Eine durchgegehende Öffnung ist auch im Jahr 2021 fraglich. Wir bitten um konkrete Auflistung der Ersatztätigkeiten der betroffenen Mitarbeiter innerhalb oder ausserhalb der Stadtverwaltung.
  10. Welche Vorlaufzeit bedingt schon jetzt die Einstellung der 4 Stellen für das von der Zuschussgenehmigung abhängig Smart Cities Projekt? Ist es nicht deut-lich sinnvoller, erst nach erfolgter Genehmigung und Beratung der genauen Projektplanung in den Ausschüssen eine evtl. Personalerweiterung vorzu-nehmen? Welche Vorlaufzeiten zwischen evtl. Genehmigung und möglicher Umsetzung bestehen bei den einzelnen Projekten?

 

 

Mit freundlichem Gruß
FDP-Ratsfraktion Goslar

Stephan Kahl  Christian Rehse

7. Februar 2021/von thadmin

Anfrage zum Haushalt 2020/21

Ratsanfragen

Hier: Kosten für die Videoherstellung im Jahr 2020 und 2021

 

Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Junk,

 

es wichtig, dass die Stadt Goslar durch den Hauptverwaltungsbeamten auch in Coronazeiten in Form eines digitalen Neujahrsempfangs einen angemessenen Rück- und Ausblick über das städtische Geschehen gibt. Aufgrund der Pandemie konnte diese Veranstaltung, wie leider so viele Andere, nicht durchgeführt werden.

Unsere Fraktion hat es begrüßt, dass im Kontext der Digitalisierung ein Video als Ersatz für den Goslarer Neujahrsempfang für die Bürgerinnnen und Bürger erstellt worden ist. Mittlerweile fragen uns jedoch die Bürger, aus welchen Gründen nun bis-her 15 Videoclips mit dem Oberbürgermeister erstellt wurden. Zumal der OB für alle anderen Ausgaben des Haushaltes eine durchaus sinnvolle Haushaltssperre auf-grund der Cornoabedingten Einnahmekrise erlassen hat. Rat und Verwaltung sind in diesen finanziell schwierigen Zeiten gehalten, einen ganz besonderen Blick auf den Haushalt zu werfen. So haben die Verwaltung und die Ratspolitik insbesondere in der AG Finanzen zum Nachtragshaushalt 2020 so ziemlich jedes Produkt und damit jede Ausgabe kritisch durchleuchtet und einen Nachtragshaushalt, leider mit einer neuen Nettoverschuldung, verabschieden müssen.

Nach unserer Ansicht haben die nicht abgestimmten Kosten für die Erstellung der zahlreichen Videoclips, die auch in eigener Wahlkampfwerbung auf den Privatseiten der Social-Media genutzt werden, ganz sicherlich eine schlechte Wirkung im Sinne der Haushaltssperre bzw. von Ausgaben für nicht wesentliche Aufgaben. Hier wurde eindeutig der allgemeine Informationscharakter überzogen, viele Bürger empfinden die Anzahl der Werbeclips als unangemessene Parteiaktion. Wenn Leistungen für den Bürger zurückgefahren werden müssen, sollte der Oberbürgermeister mit gutem Beispiel vorangehen und sich auch den nötigen Einsparungen unterwerfen. Daher haben wir aufgrund mehrerer Beschwerden Aufklärungsbedarf und stellen folgende Fragen zum Sachverhalt:

 

  1. Wie hoch ist die Anzahl der vom Oberbürgermeister beauftragten Videos (Neujahrsgrüße der Ortschaften, Paul-Lincke-Ring, Kaiserring etc.) für Social-Media?
  2. Aus welchen Budgets bzw. Produkten des Haushalts werden diese Werbefilme finanziert?
  3. Wie hoch sind die Gesamtkosten und wäre dafür nicht die Zustimmung / Information der Ratsgremien erforderlich gewesen?
  4. Wer hat die Aufträge erteilt?
  5. Handelt es sich um eine Gesamtausschreibung?
  6. Welches Unternehmen wurde beauftragt?
  7. Sofern ein Unternehmen beauftragt wurde, warum konnten diese Videoclips nicht von dem Personal aus dem relativ gut ausgestattenden Stab erstellt werden?
  8. Sofern es sich um städtische Kosten handelt, handelt es sich nach unserer Einschätzung um freiwillige Maßnahmen in Zeiten der Haushaltssperre. Wie sind diese vom Oberbürgermeister zu rechtfertigen?

 

Mit freundlichem Gruß
FDP-Ratsfraktion Goslar

Stephan Kahl  Christian Rehse

7. Februar 2021/von thadmin

Bestandspflege / Betreuung der gewerblichen Wirtschaft in Goslar?

Ratsanfragen

Pressemitteilung des FDP Ortsverbandes Goslar

Ausführlich beschäftigte sich auch die FDP Goslar mit den Vorgängen um die Standortverlagerung der Trinks-Zentrale nach Hennef. Von Streik und Marken-Bykott der Linken bis hin zur nachträglichen Kritik an der Firmenleitung durch den Oberbürgermeister Dr. Junk, Forderungen nach sozialgerechten Lösungen seitens CDU und SPD war alles dabei. Viel Theaterdonner ohne jede Wirkung und Einfluss. Auf der Strecke bleibt die große Masse der Mitarbeiter, die den Umzug in den 400 km entfernten neuen Standort nicht möglich machen können.

Aus der Erfahrung mit den wichtigen Firmen Trinks, Hüttenwerke, Grillo, Real, Toom… und den massiven Arbeitsplatzverlusten in Goslar stellt die FDP Goslar die Frage, was hat eigentlich die städtische Wirtschaftsförderung an vorbeugender Betreuung und Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft in unserer Stadt in den letzten Jahren geleistet?

Warum werden wir als Kommune von Veränderungen in den Firmenstrukturen immer wieder völlig überrascht? Wieviele Kontakte zu den Betrieben der Stadt aus der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerkes bestehen bzw. werden regelmäßig gepflegt? Lange ist es her, dass so bewährte „Kümmerer“ wie die Wirtschaftsförderer Stelle / Schwarzer und Andere regelmäßig Unterstützung, Informationen, sowie tatkräftige Hilfestellung beim Goslarer Mittelstand tagtäglich geleistet haben.

Durch den engen Kontakt der vorbeugenden Wirtschaftsbetreuung erwuchs ein Vertrauensverhältnis und ein wichtiger Informationsfluss zur Stadt über drohende Veränderungen in den Firmen. Davon ist heute nichts mehr zu spüren, die Verwaltung reagiert nur noch auf überraschende Veränderungen, hat aber keinen direkten Zugang mehr, um vorbeugende Gespräche mit Entscheidern zu führen.

Im Nachhinein Krokodilstränen zu vergießen, die verantwortliche Geschäftsführung zu beschimpfen oder eine radikale Schädigung der Firmen zu fordern, lenkt nur von den eigenen Fehlern der Verantwortlichen in der Stadt ab. Zwar kann die Stadt nur eingeschränkt Einfluss auf wirtschaftliche Entscheidungen oder Entwicklungen der Betriebe ausüben, aber intensive Betreuung und attraktive Standortpflege, sowie auch Standortentwicklung sind wesentliche Voraussetzungen für vorbeugende Gespräche zur Vermeidung von Arbeitsplatzverlusten und/oder anderen relevanten Entwicklungen.

Aus Sicht der FDP Goslar ist dieses Angebot der Stadtverwaltung in den letzten Jahren immer mehr zurückgefahren worden. Investitionen in Höhe von 30 Mio. € im Kulturbereich verbunden mit massiven Stellenerweiterungen waren für viele im Rat und Verwaltung offensichtlich attraktiver als die Förderung und der Erhalt der ca. 25.000 Arbeitsplätze in der heimischen gewerblichen Wirtschaft. Offensichtlich ist einigen nicht klar, dass das Geld zuerst einmal in den Betrieben von den Arbeitnehmern und Firmen verdient werden muss, bevor es die Stadt ausgeben kann.  Eine schlagkräftige starke Wirtschaft ist zwar nicht alles, aber ohne sie ist alles nichts. Die FDP-Ratsfraktion wird bei den anstehenden Haushalts- und Stellenplanberatungen gerade hier deutliche Verbesserungen einfordern und auch für die Zukunft dafür stehen, die Wirtschaft in Goslar zu stärken und voran zu bringen.

 

Goslar, 29.01.2021

29. Januar 2021/von thadmin

Dringlichkeitsanfrage zum Bauausschuss am 14.01.2021 …

Ratsanfragen

… zu dem Satzungs-beschluss zum B-Plan 177 (SV 2020/059-03) und Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Erschließungsgebiet „Fliegerhorst Nord“

(SV 2020-395)

 

Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk
Charley-Jacob-Straße 1
38640 Goslar

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Junk,

von einem fachkundigen Bauunternehmer, der zuletzt an der Erschließung von drei Baugebieten in der Stadt Goslar maßgeblich beteiligt war, erhielten die Rats-fraktionen die nachstehenden Fragen bzw. Feststellungen.

Die FDP-Ratsfraktion möchte, bevor die Ratsgremien den Satzungsbeschluss fassen und den Erschließungsvertrag mit seinen vielfältigen Anlagen beschließen, verschiedene Punkte von der Verwaltung rechtsverbindlich beantwortet haben.

Wir sind der Meinung, dass ein umfassender Meinungsaustausch über den vorgelegten Erschließungsvertrag für die neuen Bewohner, aber auch für die Bevölkerung des Stadtteils Jürgenohl von großer Wichtigkeit ist, da er auf Jahrzehnte das Umfeld und die Umwelt nachhaltig gestaltet.

Unsere Fraktion möchte belegbare und schriftliche Antworten darauf, ob die Bedenken und Warnungen von Fachleuten und die vorliegende Nichtbeachtung bereits vorliegender Gutachten (Ackers) durch die Verwaltung der Stadt Goslar berechtigt und begründbar sind:

  1. Aus welchen Gründen wird von der normalen Straßenbreite in Neubaugebieten abgewichen und die Straßen weitestgehend ohne Geh- und Radwege geplant? Nach Fertigstellung werden, unter Berücksichtigung der geplanten rund 100 Wohnungen voraussichtlich mehr als 120 Familien mit bis zu 200 Kindern das Baugebiet bewohnen. Es besteht damit höchste Gefahr für die Kinder auf den Schulwegen. Mit welchen Argumenten wird diese Tatsache von der Verwaltung in der Planung nicht berücksichtigt bzw. dieses hohe Risiko in Kauf genommen?
  2. Wir erleben zurzeit aufgrund der Klimaveränderungen ein nie erlebtes Waldsterben im gesamten Umland Goslars. Trotzdem wird in dem Erschließungsvertrag, der eine neue Versiegelung bisheriger Waldflächen vor-sieht, im späteren „öffentlichen Bereich“ (ca. 7.120,00 m2) kein Baum ange-pflanzt und keine Grünanlage angelegt. Damit weicht die Verwaltung von den bisherigen verlangten Planungsgrundsätzen anderer vergleichbarer Bebauungspläne deutlich ab. Diese veränderte Verwaltungsvorgabe findet mit Sicherheit nicht die Zustimmung der Anlieger und Bürger. Wie wird diese unter-schiedliche Bewertung und Entscheidung der Verwaltung rechtlich begründet?
  3. Trotz der steigenden Bevölkerungszahlen werden mit drei Ausnahmen keine öffentlichen Parkplatzflächen außerhalb der Fahrbahnen ausgewiesen. Auch dieses unterscheidet sich deutlich nachweislich von der bisherigen Handlungsweise der Verwaltung bei anderen Bebauungsplänen. Wie lautet hier die Begründung?
  4. Es werden städtische Flächen in Anspruch genommen, ohne dies in den Sitzungsvorlagen zu erwähnen und damit den Ratsmitgliedern bewusst vorenthalten. Wir bitten um eine Erklärung und Darlegung darüber wie diese, wenig nachvollziehbare Vorgehensweise, von der Verwaltung begründet wird und warum wurden die darauf geplanten Anlagen (Parkplätze…) nicht wie üblich auf Flächen, die dem Investor gehören, zur Umsetzung vorgegeben? Wie sind bzw. wären mögliche Folgekosten für diese Flächennutzung geregelt?
  5. Es ist eine Ungleichbehandlung von Investoren durch die Stadt Goslar festzu-stellen. Im Vergleich zu diesem Baugebiet wurden für diejenigen Baugebiete, die in den letzten Jahren in der Stadt Goslar umgesetzt wurden, deutlich höhere Anforderungen in Bezug auf Straßenbreiten, Gehweganlagen, Parkraum, Grünflächen und Baumanpflanzungen gestellt. Siehe Tabelle:
Baugebietsvergleich Weidenstraße, Wiedelah Am Försterberg, Hahndorf Liethberg IV, Vienenburg Fliegerhorst Nord, Goslar
Gesamtfläche 9.355,00 m2 20.886,00 m2 40.778,00 m2 64.000,00 m2
Grundstücke 12 23 46 64
Straßenbreite 7,20 m 9,00 m auf 344,00 m Länge und 6.00 m auf 90.00 m Länge 11,00 m auf 580,00 m Länge und 6,00 m auf 200,00 m Länge maximal 6,00 m
Öffentliche Parkplätze 5 Stück (im Straßenbereich) 13 Stück (außerhalb der Fahrbahn auf 195,00 m2) 24 Stück (außerhalb der Fahrbahn) 3 Stück (außerhalb der Fahrbahn), 25 Stück innerhalb einer nur 6.00 m breiten Straße, ohne Gehweg
Straßenfläche 1.080,00 m2 (11,6 %) 3.836,00 m2 (18,3 %) 6.400,00 m2 (15,7 %) 7.120,00 m2 (11,1 %)
Gehwege auf ganzer Straßenlänge in 1,25m Breite angedeutet 344,00 m lang in 2,00 m Breite mit Hochbordanlage 620,00 m lang in 2,00 m Breite mit Hochbordanlage keine
Öffentliches Grün / Bäume 20,00 m2 ; 4 Stck. 2085,00 m2 auf Extrafläche und 12 Bäume 680,00 m2 und 29 Bäume nichts / keine (bis auf Randbepflanzung am Spielplatz)
Baugrundstücksfläche 8.275,00 m2 (88,5 %) 14.770,00 m2 (70,0 %) 33.698,00 m2 (82,6 %) 56.880,00 m2 (88,9 %)

 

Aus welchen Gründen verzichtet die Verwaltung hier auf die bisher üblichen und sinnvollen Anforderungen in dem Erschließungsvertrag mit dem Fliegerhorst-Investor?

  1. Es entsteht hier der Verdacht der vermeintlichen Vorteilsgewährung des Investors durch die Stadtverwaltung. Für die Bürger ist es nicht nachvollziehbar, da dieser Investor widerrechtlich durch das Abholzen des Waldes bestehendes Recht gezielt gebrochen hat und nun durch offensichtliche Sonderrechte (und damit Kostenein-sparungen) in Bezug auf Straßenbreiten, Gehweganlagen, Parkraum, Grünanlagen und Baumpflanzungen bzw. Baumerhalt belohnt werden soll. Die genannten Planungsaspekte für dieses Baugebiet werden der Profitmaximierung des Investors sang- und klanglos geopfert. Andererseits besteht die gleiche Verwaltung auf die strikte Einhaltung z.B. der Altstadtsatzung und anderer Bauauflagen gegenüber den “normalen” Bürgern. Wie begründet die Verwaltung, die nach den vorgelegten Zahlen zu vermutende Ungleichbehandlung von Investoren und anderen Bauherren?

Argumente im Einzelnen:

In dem ca. 64.000m2 großen Baugebiet sind 64 Baugrundstücke geplant, wobei ein Grundstück (ehemaliger Garagenhof) allein 55 Wohneinheiten auf einer Fläche von ca. 11.300,00 m2 ohne vom B-Plan vorgegebene Grünflächen erhält. Für diese Wohneinheiten dienen die denkmalgeschützten Garagenanlagen möglicherweise als Einstellplätze. Außerhalb dieser Fläche wird das Wohngebiet durch mehrere Straßenzüge mit einer Gesamtlänge von ca. 1.255,00 m in überwiegend 6,00 m Breite erschlossen. Dabei ist die Fahrbahn der Planstraße „A 1“ auf 200,00 m nur 5,50 m bzw. 3,50 m breit. Die Planstraße „C2“ hat auf ca. 90,00 m eine Breite von 5,50 m.

Alle Straßen im Baugebiet außer dem in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Teil der Planstraße A1 haben keinen Gehweg, zudem sollen auf der Fahrbahnfläche Parkplätze bereitgestellt werden, was die Straßen zusätzlich schmaler macht. Auf Höhe des Bestandsgebäudes 85 hat die Hauptzufahrtsstraße ins Baugebiet (Planstraße A) nur eine Breite von 3,50 m, so dass an dieser Stelle kein Begegnungsverkehr möglich ist. Warum verschwenkt man die Straße nicht, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen?

Die später öffentliche Straßenfläche wird ca. 7.120 m2 groß sein, was etwa 11,1% der Gesamtfläche ausmacht. Auf dieser Straßenfläche ist kein öffentliches Grün und kein Baum planerisch berücksichtigt. Die in der GZ veröffentlichte Skizze ist irreführend. Zwar heißt es in der Begründung zum B-Plan, dass Baumpflanzungen zusammen mit 33 öffentlichen Stellplätzen vorgesehen seien, tatsächlich gibt dies aber weder der B-Plan noch die mit dem Erschließungsvertrag vorgelegte Planung her.

Tatsache ist, dass der Investor ganze 45 m2 Fläche = 0,07 % (von 64.000,00 m2) an dem in West-Ost-Richtung verlaufenden Abschnitt der Planstraße „A1“ nur mit den Parkplätzen Nr. 19, 20, 21 öffentlich zur Verfügung stellt.

25 Parkplätze in je 5,00 m Länge und zwei Meter Breite werden im Randbereich der 6,00 m breiten Fahrbahnen, aber im Fahrbahnbereich, angeordnet. Optisch wird das durch ein farbiges Pflaster erreicht, bei dann nur noch 4,00 m breiter Fahrbahn. Fünf „öffentliche“ Parkmöglichkeiten (Nr. 30-34) wie auch eine Gehwegverbindung sind außerhalb des Fliegerhorst-Grundstückes auf einem ca. 900 m2 großen städtischen Grundstück angeordnet. Dieses könnte auch auf der Fläche des Investors geschehen, jedoch würden diesem dann ca. 900,00 m2 Bauland im Wert von ca. 130.000,00€ verloren gehen. Frage: Sind die Ratsgremien über die Nutzung des städtischen Grundstücks informiert? Wurde das städtische Grundstück vom Investor erworben? Zum Vergleich: Die Baugrundstücke werden mit 145,00 €/m2 verkauft.

Der Investor ist bei einer öffentlichen Fläche von 7.120,00 qm für keinerlei öffentliches Grün zuständig! Alle vorgesehenen Pflanzmaßnahmen liegen allein in der Verantwortung der zukünftigen Grundstückseigentümer. Dass die Bauherren auf ihren Grundstücken auf eigene Kosten vom B-Plan vorgeschriebene Anpflanzungen vornehmen müssen, ist übrigens eine Selbstverständlichkeit und steht in jedem Bebauungsplan. Sie können aber nicht öffentliches Grün ersetzen, für das der Investor zuständig wäre!

In Anbetracht, dass voraussichtlich mehr als 110 Familien in das neue Wohngebiet ziehen werden, mit sicherlich bis zu 200 Kindern, ist es verantwortungslos, so schmale Straßen überwiegend ohne Gehwege zu genehmigen. Wer trägt dafür die Verantwortung?

Auch im Vergleich zu anderen Baugebieten ist es erstaunlich, dass in diesem Baugebiet so schmale Straßen, auch ohne Gehwege, erlaubt sind und öffentliches Grün, wie Sträucher, Bäume oder Wiesenflächen, nicht gefordert werden.

In der beigefügten Tabelle habe ich die letzten drei Baugebiete, für die ich verantwortlich oder mitverantwortlich war, mit dem geplanten Baugebiet Fliegerhorst-Nord verglichen, um die Unterschiede deutlich zu machen.

 

Um es auf den Punkt zu bringen:

Bei dem kleinen Baugebiet Wiedelah mit 9.355 m2 musste der Investor eine Straßenbreite von 7,20 m liefern und Baumanpflanzungen vornehmen.

Bei dem mittleren Baugebiet Hahndorf mit 20.886 m2 wurde eine Straßenbreite von 9.00 m gefordert sowie Gehwege mit Hochbordanlage, Bäumen, Parkplätzen und Grünflächen.

Bei dem größeren Baugebiet Vienenburg mit 40.778 m2 wurde eine Straßenbreite von 11,00 m gefordert sowie Gehwege mit Hochbordanlage, Bäumen, Parkplätzen und Grünflächen.

Bei dem großen Baugebiet „Fliegerhorst Nord“ mit 64.000 m2 wird eine Straßenbreite von 6,00 m und weniger gefordert, überwiegend ohne Gehwege und Hochbordanlagen, ohne separierte Parkplätze und ohne Grünflächen.

Jeder eingesparte Quadratmeter öffentliche Fläche bringt zusätzliche Baulandfläche und Gewinn für den Investor, geht aber zu Lasten von Grünflächen, Umweltschutz, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität! 

Andere Investoren sind entsetzt, wie die Stadt Goslar, welche die Planungshoheit  inne hat, die vorgenannten, wichtigen Planungsaspekte für ein Baugebiet, der Profitmaximierung eines Investors untergeordnet hat.

Die FDP-Ratsfraktion hält es für wichtig und legitim, dass Investoren eine gute Rendite erzielen können. Die Stadtverwaltung und der Rat müssen aber Grenzen ziehen und vor allem die Interessen der Allgemeinheit nachdrücklich vertreten.

In dem Satzungsbeschluss 2020/059-03 entsteht jedoch der Eindruck, dass grundsätz-liche Interessen der Bevölkerung nicht berücksichtigt werden. Es ist zu befürchten, dass diese notwendigen Korrekturen und Umbauten dann später auf Kosten der Stadt und damit der Bürger vorgenommen werden müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

FDP-Ratsfraktion Goslar
Christian Rehse    Jürgen Lauterbach

7. Januar 2021/von thadmin

Wirtschaft versus Kultur

Ratsanfragen

Pressemitteilung des FDP Ortsverbandes Goslar

Die aktuellen Baumaßnahmen im Bereich des Rathauses und des Kulturmarktplatzes sind noch nicht abgeschlossen, weitere Nachtragsbewilligungen über rund 600.00 Euro sind gerade genehmigt worden und die weiteren Folgekosten ohnehin noch nicht einschätzbar. Insgesamt wurden so, aus geplanten Kosten von insgesamt 14,4 Mio. Euro (4,8 Mio. (Kulturmarktplatz) und 9,6 Mio. (Rathaus) ) von denen 11,2 Mio. Euro durch Fördermaßnahmen gedeckt werden sollten, mittlerweile 29,2 Mio. Euro. Da die Förderungen nicht erhöht werden, ergibt sich für die Bürger der Stadt Goslar deshalb eine zu tragende Last von mittlerweile 18 Mio. Euro statt der geplanten 3,2 Mio. Euro.

Damit nicht genug, plant die Verwaltung der Stadt, allen voran OB Dr. Junk, schon wieder weitere 3,3 Mio. Euro zur weiteren Entwicklung des Kulturmarktplatzes im Bereich der Turnhalle und des Innenhofes. Auch hierfür sind 90 % Förderungen möglich. Geht man jedoch von den Erfahrungen aus, die sich bei den bisherigen Baumaßnahmen gezeigt haben, so kann man auch hier mindestens mit einer Verdoppelung der Kosten am Ende rechnen. Das würde die Bürger dann also weitere ca. 4 Mio. Euro kosten. Kultur ist wichtig, das ist keine Frage, aber man muss sie sich auch leisten können.

Gerade hier setzt aber, insbesondere die Kritik und die Betrachtung des FDP Ortsvorsitzenden Dieter Wolff an. Wenn die Stadtverwaltung nur halb soviel Energie in die Entwicklung der Goslarer Wirtschaft (Wirtschaftsbetriebe) investieren würde, wie in den Bereich Kultur, dann wäre viel gewonnen, so Wolff.

Stattdessen schaut die Verwaltung und hier auch wieder ihr Leiter, OB Dr. Junk tatenlos zu, wie sich immer mehr Wirtschaftsbetriebe aus Goslar verabschieden. Mit Realkauf, Grillo und Trinks verliert Goslar in kurzer Zeit ca. 300 Arbeitsplätze. Betriebe, die um Hilfe bitten und nach Unterstützung fragen werden, wenn überhaupt, kaum beachtet, geschweige denn unterstützt. Beispiele dafür liegen der FDP Goslar vor. Auch unqualifizierte Wutausbrüche von Dr. Junk im Internet, vermitteln da eher den Eindruck populistischer Ansätze für den eigenen Zweck, als ehrlich gemeinte Unverständnis verbunden mit dem Anspruch an sich selbst, etwas engagiert dagegen zu unternehmen.

Wenn wir also nicht als ärmste kulturell wohlgeformte Stadt enden wollen, müssen wir endlich auf die Wirtschaft zugehen und gemeinsam mit der Wirtschaft, für die Wirtschaft, agieren.

Der FDP Ortsverband Goslar plant daher ab Anfang nächsten Jahres einerseits mit der Wirtschaft ins Gespräch zu gehen und mit den Vertretern aus den verschiedensten Bereichen von Industrie, Handwerk und Dienstleistung, sowie den einschlägigen Interessenvertretungen wie Pro Goslar, Kaufmannsgilde, Wirego u.w. über Bedarfe und Interessenlagen zu diskutieren, um einen Informationsaustausch voranzubringen und so Initiator für wirtschaftliche Entwicklungen zu werden.

In Rat und Verwaltung wird die FDP deutliche Akzente zur stärkeren Aktivierung des Fachbereichs Wirtschaftsförderung setzen. Die wichtigste Forderung wird sein, dass künftig ein Investitionsgleichgewicht von Wirtschaft und Kultur geschaffen wird. D.h., für jeden investierten Euro in Kultur, muss auch ein Euro in die Wirtschaft fließen. Ein wirtschaftlich gesundes Goslar kann sich in der Zukunft sicher auch wieder mehr Kultur leisten.

 

Goslar, 25.11.2020

 

Dieter Wolff
FDP-Ortsverband Goslar

25. November 2020/von thadmin
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